
Den großen Drogenboss wollte ein 24-Jähriger aus dem Maintal markieren, als er ein Foto von sich mit einer Plastiktasche voller Marihuana und ausgestrecktem Mittelfinger machte. Leider – aus seiner Sicht – sahen das Foto auch Beamte der Kripo Schweinfurt, als sie die Wohnung des 24-Jährigen durchsuchten und das Handy beschlagnahmten.
Am Mittwoch musste er sich vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht verantworten, das ihn wegen Drogenhandels "in nicht geringer Menge" und Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte. Als Auflage muss er 4000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen und die Finger von Drogen lassen.
Sein Glück: Das Gericht glaubte der Aussage des Angeklagten, dass die rund ein Kilogramm Marihuana auf dem Foto nicht ihm, sondern einem Lieferanten gehörten. Von dem habe er sich den Stoff nur ausgeborgt, um das Foto zu machen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Das Gericht konnte ihm nichts anderes nachweisen. Daher wurde der Angeklagte in diesem Anklagepunkt freigesprochen.
Messer, Baseballschläger, Rauschgift: Kripo wird in Wohnung fündig
Sehr wohl aber nachzuweisen war der schwunghafte Rauschgifthandel, den der Angeklagte von seiner Wohnung aus seit dem Jahr 2020 betrieb. Anhand der Auswertung des Handys und des Computers des Angeklagten verkaufte er in einem Fall rund 800 Gramm "Gras" an einen Kunden. Zudem fanden Kripobeamte Kokain, Crack (Droge aus Kokainsalz und Natron) und DNA-Spuren des Angeklagten auf Rauschgiftverpackungen. Zudem stellten die Beamten 5400 Euro Bargeld, Messer, einen Schlagring, einen Baseballschläger und einen nicht zugelassenen Feuerwerkskörper sicher. Schon beim Betreten der Wohnung hatten die Beamten gemerkt, dass sie in einer Drogenhöhle gelandet sind. "Die Wohnung roch extrem nach Marihuana", sagte ein Ermittler im Zeugenstand.
Auf die Schliche kamen die Kripobeamten dem Angeklagten durch die Auswertung eines Mobiltelefons eines Drogenhändlers, der mit dem Angeklagten in Geschäftskontakt stand. Jedoch im Gegensatz zu vielen anderen Drogenhändlern verlief das Leben des Angeklagten bislang in geordneten Bahnen. Er schaffte das Abitur, schloss eine Ausbildung erfolgreich ab und arbeitet derzeit Vollzeit im Angestelltenverhältnis. Eine Geldstrafe wegen eines einschlägigen Drogendelikts steht auf der Minus-Seite. Im Alter von 16 Jahren startete der Angeklagte seine Drogenkarriere mit Cannabiskonsum. Mit 18 nahm er erstmals Kokain, so die Jugendgerichtshelferin.
Trotz der offensichtlichen Reife des Angeklagten plädierte die Staatsanwältin nach Jugendstrafrecht auf eine 22-monatige Bewährungsstrafe plus Geldauflage. Dass die Tüte Marihuana nicht ihm, sondern einem Lieferanten gehören sollte, nahm sie dem Angeklagten nicht ab. "Das ist eine Schutzbehauptung", sagte sie.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig
Auch Verteidiger Jochen Kaller (Bamberg) sprach sich für eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten nach Jugendstrafrecht aus. Den Baseballschläger stufte er nicht als Waffe, sondern als Sportgerät ein. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht, obwohl ein Teil der Taten passierten, als er noch unter das Jugendstrafrecht fiel. Das jugendtypische Posen als Drogenboss sah das Gericht als typischen Wesenszug des Verurteilten. "So is er halt", stellte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot fest. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.