Bamberg
Bamberger Arge: "Wir sind noch meilenweit von Barrierefreiheit entfernt"
Im November 1994 wurde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Zusatz aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Artikel 3, Absatz 3)“. Und im Dezember 1998 stellte der Artikel 118a der Bayerischen Verfassung fest: „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.“
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.