Die Neukalkulation der Verbrauchsgebühren für Trinkwasser und Kanal der Gemeinde Aidhausen stand im Mittelpunkt auf der Tagesordnung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates im Saal der Mehrgenerationenwerkstatt.
Durch zahlreiche Modernisierungen der technischen Anlagen und Reparaturen nach Rohrbrüchen im Wasserrohrnetz war es höchste Zeit, die Verbrauchsgebühren für die nächsten vier Jahre bis 2027 anzupassen. Dazu stellte Javad von Schmeling vom technischen Büro Heyder und Partner seine Neukalkulation dem Gemeinderat vor. Die aktuell gültige Wasserverbrauchsgebühr für Aidhausen, Friesenhausen, Rottenstein und Happertshausen beträgt 0,82 Euro (zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer) pro Kubikmeter aus dem Brunnen von Rottenstein.
Der Ortsteil Nassach hat seine eigene Wasserversorgung, die durch einen höheren technischen Bereitstellungsaufwand, wie zum Beispiel die Uran-Filteranlage (Radon) auf einen höheren Betrag von 1,15 Euro pro Kubikmeter kommt. Da der Ortsteil Kerbfeld an die Wasserversorgung der Stadt Hofheim angeschlossen ist, kommt ein bedeutend höherer Wasserpreis mit 3,70 Euro pro Kubikmeter zur Abrechnung.
Wasserverbrauch hat sich deutlich erhöht
Wie von Schmeling betonte, sei die Ermittlung der Gebühren im Rahmen des bayrischen Kommunalabgabengesetz und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorzunehmen. In seiner aktuellen Kalkulation des Wasserverbrauches ist die durchschnittliche Bemessungseinheit der vergangenen Jahre für Aidhausen, Friesenhausen, Rottenstein und Happertshausen mit 196.000 Kubikmeter zu Grunde gelegt, die künftige Wassergebühr wird danach mit 1,38 Euro pro Kubikmeter angegeben. Für Nassach sind es (35.600 Kubikmeter) 6,48 Euro pro Kubikmeter und für Kerbfeld (31.600 Kubikmeter) sind es 6,15 Euro pro Kubikmeter. Die jährliche Grundgebühr wird mit 150 Euro angegeben.
In der Diskussion zu den Verbrauchswerten hat sich der Wasserverbrauch während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 deutlich erhöht. Mit einer Gegenstimme brachte der Gemeinderat den Erlass der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung auf den Weg.
Gemeinnützige Bürgerstiftung wird gegründet
Gleich danach segnete der Gemeinderat einstimmig die Neukalkulation der Abwassergebühren ab. Für die Kanaleinleitungsgebühr wird in der Neukalkulation pro Kubikmeter mit 2,89 Euro angegeben, bisher waren es 2,54 Euro. Die kostendeckende Grundgebühr für die Kanaleinleitung beträgt ab 2024 bis 2027 künftig 150 Euro jährlich, bisher sind es 100 Euro.
Nach vorliegendem Beschlussvorschlag ging die Änderung der Friedhofsgebührensatzung ohne große Diskussion über die Bühne. Zustimmung gab es auch für die Errichtung einer gemeinnützigen Bürgerstiftung mit einem Grundkapital der Gemeinde von 17.000 Euro, plus 3000 Euro Einlage der Sparkasse Schweinfurt/Haßfurt. Der künftige Stiftungsrat wird mit fünf Personen besetzt unter dem Vorsitz des Bürgermeisters. Einlagen und Zuwendungen können von Personen oder Firmen eingebracht werden. Der Grundstock der Stiftung von 20.000 Euro bleibt unberührt. Nur die Erträge aus den Anlagen können regelmäßig ausgeschüttet werden für mildtätige Zwecke in der Gemeinde. Einige Gemeinden im Maintal haben auch schon eine Bürgerstiftung gegründet.
Für eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamtes auf der Flächennummer 3347 in der Gemarkung Kerbfeld gab es grünes Licht.