Mit einem besonders dreisten Fall von Abfallbeseitigung hatte es die Wasserschutzpolizei Schweinfurt seit Dienstag im Knetzgauer Gemeindeteil Westheim zu tun. Ein bislang unbekannter Täter hat in der Flur zwischen Westheim und Zell illegal Abfall abgelagert und verbrannt. Um die Umweltsünde zu vertuschen, wurde hinterher auch noch der Brandschutt beseitigt und an einem bislang unbekannten Ort entsorgt.
„Das ist eine echte Sauerei“, schüttelt Edwin Oppelt, Umweltsachbearbeiter des Sachgebietes Staatliches Abfallrecht am Landratsamt Haßberge, den Kopf über so viel Dreistigkeit. Er hatte den mehr als zehn Kubikmeter großen Abfallhaufen am 27. Oktober im Rahmen einer Umweltstreife entdeckt und vor Ort Beweisfotos gemacht, um der illegalen Abfallentsorgung in der freien Natur nachzugehen.
Bei den Hinterlassenschaften handelte es sich um einen zuvor angehäuften, mindestens drei Meter hoher Berg von entsorgungspflichtigem Abfall – unter anderem lackiertes Mobiliar, Altmetalle, asbesthaltiger Wellzementplatten und eine größere Menge Hecken- und Buschschnitt.
Eine Woche später – am 3. November gegen 16.00 Uhr – musste Edwin Oppelt bei einer weiteren Kontrolle feststellen, dass der Abfallhaufen lichterloh in Flammen stand, ohne dass eine Aufsichtsperson in der Nähe war. Er benachrichtigte die Wasserschutzpolizei Schweinfurt, welche die Feuerwehr Westheim alarmierte, die mit mehreren Fahrzeugen und Atemschutz sowie der Unterstützung der Kollegen aus den Nachbarorten Eschenau und Unterschwappach ausrückte, um den Brandherd zu löschen. Der hierbei entstandene gesundheitsgefährdende Rauch zog aufgrund günstiger Windverhältnisse nicht in die Nähe der Wohnbebauung, sondern in östliche Richtung.
Bei der Nachschau am Tatort am darauffolgenden Tag traute Edwin Oppelt seinen Augen nicht: Der Brandschutt war verschwunden, zurückgeblieben sind nur Reifenspuren auf dem von der Asche schwarz gefärbten Ackerboden.
Nach Auskunft von Edwin Oppelt ist die illegale Abfallentsorgung und Verbrennung kein Kavaliersdelikt, sondern eine Umweltstraftat, die von der Behörde verfolgt wird. „Durch das Verbrennen der teils giftigen Abfälle sind Schadstoffe freigesetzt worden, die krebserregend sind“, warnt Oppelt. Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schade nicht nur der Umwelt, sondern letztlich auch sich selbst. Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen gelagert, abgelagert und behandelt (zum Beispiel verbrannt) werden.
Wer dem zuwiderhandelt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro. „Für mich ist das unverständlich, dass jemand die Umwelt derart verschmutzt und die Gesundheit anderer Menschen gefährdet“, so der Umweltsachbearbeiter. „Schließlich ist unser Landkreis flächendeckend mit Wertstoffhöfen ausgestattet. Dort kann man den Müll ordnungsgemäß entsorgen.“
Auf den Eigentümer des Feldstücks kommen nun hohe Kosten zu, da dieser den durch Verbrennungsrückstände verunreinigten Boden kostenpflichtig zu entsorgen hat, teilt die Wasserschutzpolizei Schweinfurt der Heimatzeitung mit. Das Verbrennen der entsorgungspflichtigen Abfälle erfülle neben der Straftat des unerlaubten Umgangs mit Abfällen weitere Zuwiderhandlungen gegen das geltende Abfallrecht.
Nun hoffen die in dem Fall ermittelnde Wasserschutzpolizei und das Landratsamt auf Zeugenhinweise aus der Bevölkerung, damit der Umweltsünder für sein ordnungswidriges Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dabei sind die Beamten an Antworten auf folgende Fragen interessiert:
• Wer hat in der Flur zwischen Zell und Westheim, circa 500 Meter vom Ortsrand entfernt, verdächtige Beobachtungen gemacht?
• Wem ist ein Fahrzeug aufgefallen?
• Wer hat den Abfall verbrannt?
• Wer hat den Brandschutt beseitigt und wohin wurde dieser gebracht?
Sachdienliche Hinweise nehmen die Wasserschutzpolizei Schweinfurt, Tel. 09721/20 22 251, oder Edwin Oppelt vom Landratsamt Haßberge, Tel. 09521/27 247, entgegen.