
Die Kontrolleure der Jagdbehörde tauchten am frühen Vormittag unangekündigt an der Haustür des Jägers auf. Der schlief zu diesem Zeitpunkt, weil er fast die ganze Nacht zuvor auf der Pirsch war. Bei der anschließenden Kontrolle fanden sie ein Jagdgewehr nicht wie vorgeschrieben im Waffenschrank, sondern in einem offenen Kleiderschrank vor. Wegen dieser Verfehlung verlor der 42-jährige, nicht vorbestrafte Jäger nicht nur seinen Jagdschein, sondern wurde nun vom Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
Der folgenschwere Vorfall ereignete sich am 31. Oktober letzten Jahres. Der Angeklagte schilderte, dass er am Vortag mit seinem Repetiergewehr spätabends zur Jagd gegangen wäre. Er hatte es speziell auf Wildschweine abgesehen. Da er die Tiere seit geraumer Zeit mit einer Wildkamera beobachtet hatte, wusste er, dass die Sauen normalerweise zwischen zwei und sechs Uhr in der Früh kommen würden. In der fraglichen Nacht aber machte ihm der Nebel einen Strich durch die Rechnung. Als die Sicht immer schlechter wurde, brach er die Jagd unverrichteter Dinge ab und fuhr nach Hause.
Die Waffe sei nass und habe trocknen sollen, sagte der Angeklagte
Frühmorgens gegen halb fünf Uhr kam er daheim an und stellte das Jagdgewehr in den offenen Schrank in der Wohnung. Mit voller Absicht, weil die teure Waffe in der Witterung nass geworden sei und erst mal trocknen solle, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Seine Frau und die beiden Kinder im Vorschulalter hätten zu diesem Zeitpunkt geschlafen.
So weit, so gut. Entscheidend für die Juristen war die Frage, ob der Jäger sich anschließend schlafen legte oder – wie er und seine Frau behaupteten – ob er lesend und vor dem Computer sitzend wach blieb, bis gegen 8.30 Uhr die Kontrolleure vor der Tür standen. Warum ist das so eminent wichtig? War der Waidmann tatsächlich die ganze Zeit wach geblieben, hätte er jederzeit den Zugriff auf seine Waffe gehabt und jedweden denkbaren Missbrauch verhindern können. Hatte er aber geschlafen, wäre die Waffe sozusagen unbewacht gewesen und jemand anders hätte sie zur Hand nehmen können.
Obwohl die Ehefrau des Angeklagten im Zeugenstand eindringlich auf ihre Pflicht zur Wahrheit hingewiesen wurde, versuchte sie nach Kräften, ihren Mann zu entlasten. Sie behauptete, dass dieser nicht im Bett gewesen sei. Wörtlich sagte sie: "Mein Mann hat nicht geschlafen." Als es dann an der Haustür klingelte, habe er sie zudem angewiesen, die Besucher mit der Ausrede, dass er schlafe, abzuwimmeln.
Zwei Zeugen sind sich absolut einig
Die Kontrolleure, eine Mitarbeiterin der Behörde sowie ein Büchsenmachermeister als Sachverständiger wurden ebenfalls als Zeugen befragt. Sie berichteten, dass erst mal die Ehefrau die Tür geöffnet und dann ihren Mann verständigt habe. Als dieser nach über fünf Minuten die Treppe herunter gekommen sei und sie begrüßt habe, hätte er sich mit dem Hinweis entschuldigt, dass er geschlafen hätte und sich erst habe anziehen müssen, erklärten beide Zeugen übereinstimmend und unabhängig voneinander.
Anschließend verlief die Kontrolle der im Tresor befindlichen Jagdwaffen ohne Beanstandung. Als dann jedoch das Repetiergewehr im Schrank und der Schalldämpfer offen auf einem Raumteiler aufgefunden wurden, habe der Jäger das als Lappalie hinzustellen versucht, erinnerten sie sich. Er sei regelrecht erschrocken gewesen, als man ihm dargelegt habe, dass dies einen gravierenden Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht und das Waffenrecht darstelle.
Da Verteidiger Christian Preukschat in den Zeugenaussagen der Anklage Widersprüchlichkeiten zu erkennen glaubte, plädierte er auf Freispruch. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Dieses Strafmaß übernahm Amtsrichterin Kerstin Leitsch in ihrem Urteil. Die Höhe des Tagessatzes beträgt 120 Euro, weil der Verurteilte als selbständiger Kaufmann gut verdient. Mehr noch als die hohe Geldstrafe von 6000 Euro dürfte ihn der Verlust seines Jagdscheines treffen. Der wurde nämlich von der Jagdbehörde wegen Unzuverlässigkeit eingezogen. Ob er gegen das Urteil in Berufung geht, ist offen.
Passt in die politisch gewünschte Richtung!
Warum gibt es nach Drückjagden keine Fahrzeug Kontrollen in Sachen Aufbewahrungspflicht? Aus eigener Erfahrung weiß ich um der Umstände? Als Treiber hast Du bei so manchem Grünrock deine Bedenken.
das eine Vergehen hat mit dem anderen Vergehen nichts zu tun - jemand der mit 10km/zu zu schnell geblitzt wird kann sich auch nicht mit rausreden das anderenorts regelmäßig 20km/h zu schnell gefahren wird.
Zwar ist alles ziemlich unglücklich gelaufen - aber letztlich hat der Jäger sich selbst auch in die Situatin gebracht. Er räumt er seine Sachen nicht ordentlich auf und dann bringt er sich durch seine Aussagen in Schwierigkeiten...