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Haßfurt
Feldgeschworene im Landkreis Haßberge: Das Amt des Siebeners muss gelernt sein
Die 22 neuen Feldgeschworenen aus dem Landkreis Haßberge absolvierten eine Grundschulung in Theorie und Praxis. Mit im Bild: der stellvertretende Abteilungsleiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Quirin Schreyer (rechts).
Foto: Günther Geiling | Die 22 neuen Feldgeschworenen aus dem Landkreis Haßberge absolvierten eine Grundschulung in Theorie und Praxis. Mit im Bild: der stellvertretende Abteilungsleiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und ...
Günther Geiling
 |  aktualisiert: 08.02.2025 02:36 Uhr

Bildung als Investition für die Zukunft gilt auch für das "Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung" (ADVB), früher Vermessungsamt genannt. Aus diesem Grund wurden die 22 Feldgeschworenen, die im vergangenen Jahr im Landkreis Haßberge neu vereidigt wurden, auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet mit einer grundlegenden Schulung in Theorie und Praxis.

Das Ehrenamt des Feldgeschworenen gibt es schon seit mehr als 500 Jahren, es gilt als das älteste in Bayern. Im Sitzungssaal des Landratsamtes in Haßfurt begrüßten Martin Schrauder vom Landratsamt und Siebener-Kreisobmann Adolf Müller die neuen Feldgeschworenen. Im Landkreis Haßberge seien derzeit 1138 Siebener tätig. Diese große Anzahl zeigt unter anderem, dass die Feldgeschworenen vor allem in Franken stark verwurzelt sind. Das liegt auch daran, dass durch das Realerbteilungsrecht viele Flurstücke und Bewirtschaftungsräume im Laufe von hunderten von Jahren immer weiter zersplitterten und dadurch immer wieder neue Grenzverläufe zu dokumentieren waren.

Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema

Der stellvertretende Amtsleiter des ADBV Schweinfurt, Quirin Schreyer, erläuterte mit seinem Team den Feldgeschworenen, was bei der Abmarkung durch das Amt und in den Fällen, in denen sie in Eigenregie tätig sind, zu beachten ist. Im Bereich der Arbeitssicherheit wurden die neuen Feldgeschworenen auch als Multiplikatoren für die älteren Siebener geschult. Im Vordergrund stand die Absicherung des Arbeitsplatzes im Straßenbereich und mit auffallender Warnweste zur eigenen Sicherheit. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Werkzeuge und Arbeitsmaterialien gelegt. So sollten nur noch isolierte Stoßeisen Verwendung finden und auch isolierte Grabwerkzeuge, da sich hier mit einfachen Mitteln schwere Unfälle vermeiden ließen.

Die neuen Siebener bei Übungen in der Praxis wie hier beim Einmessen eines Grenzsteines.
Foto: Günther Geiling | Die neuen Siebener bei Übungen in der Praxis wie hier beim Einmessen eines Grenzsteines.

Schreyer stellte heraus, dass die Feldgeschworenen das ADBV bei den Vermessungen unterstützen und sie in der Regel für die Beschaffung und den Transport des Abmarkungsmaterials wie Grenzsteine oder Grenznägel zuständig seien. Sie brächten die Grenzzeichen während der Grenzvermessungen in die Grundstücksgrenzen. Im gesetzlich klar definierten Rahmen könnten die "Siebener" aber auch selbstständig tätig werden. Hierzu zählten die Überwachung der Grenzzeichen, Grenzbegehungen, das Aufrichten, Auswechseln, Höher- und Tiefersetzen und Sichern gefährdeter Grenzzeichen.

Zur Verschwiegenheit verpflichtet

Nach einer Sicherung dürften die Siebener mit Einverständnis der Eigentümer auch Grenzzeichen selbst wieder einbringen. Das gelte auch für Fälle, bei denen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen, das sogenannte "Siebener-Geheimnis" unversehrt vorfinden. Zur Wahrung dieses Geheimnis, das seit Jahrhunderten weitergegeben wird, sind die Feldgeschworenen zeitlebens zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bei der Vorstellung von Arbeitsgeräten: Quirin Schreyer (links) und der Kreisobmann der Siebener, Adolf Müller (Dritter von links), mit neuen Feldgeschworenen.
Foto: Günther GEiling | Bei der Vorstellung von Arbeitsgeräten: Quirin Schreyer (links) und der Kreisobmann der Siebener, Adolf Müller (Dritter von links), mit neuen Feldgeschworenen.

In einem Praxisblock übten die Feldgeschworenen die notwendigen Schritte und wie sie technisch und rechtlich ihre Tätigkeit durchführen müssen. Dabei mussten sie Grenzsteine oder Mauern einmessen, dies in zentimetergenauen Anmessungen mit Skizzen festhalten und ihr Handeln als Siebener auch beschreiben. Das Protokoll muss von allen Eigentümern durch Unterschrift bestätigt werden und hat dann den Charakter einer Urkunde. Protokolle und Skizzen werden nach einer Messung am ADBV verwahrt und bei späteren Vermessungen berücksichtigt.

 
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