
Der Verein "Tierhilfe Schweinfurt – Katzenschutz in Unterfranken" hat es sich zur Aufgabe gemacht, herrenlose, verwilderte Katzen einzufangen und zu kastrieren. Diese werden anschließend wieder frei gelassen. Manche, vor allem Jungtiere, werden auf Pflegestationen untergebracht und vermittelt. Der Verein führe aktuell acht Kastrationsaktionen in den vier Landkreisen Schweinfurt, Haßberge, Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld durch. Auch rund um Hofheim. Wo genau werde nicht genannt.
Aktionen werden manchmal boykottiert
Hierzu Katrin Kritzner, 1. Vorsitzende des Vereins: "Wir veröffentlichen bewusst nicht den genauen Ortsteil, in dem aktuell die Aktionen laufen. Leider haben wir in der Vergangenheit die Erfahrung machen müssen, dass die Kastrationsaktionen bei genaueren Angaben boykottiert wurden. Es wurden sogar bereits Katzen vergiftet, als Anwohner durch Veröffentlichungen darauf aufmerksam wurden, dass dort so viele Streuner leben."
Auf Nachfrage der Redaktion erklärte Sabine Merkel aus Mechenried, die sich auch im Tierschutz engagiert, dass das Vergiften von Katzen eine Straftat im Rahmen des Tierschutzgesetzes darstellt. Sie betonte außerdem, solche Aktionen seien wichtig, damit sich der Bestand nicht noch weiter vergrößert und keine meist kranke Kitten mehr dazu kommen. Falls diese überhaupt überlebten, würden sie spätestens im nächsten Jahr wieder für weiteren Nachwuchs sorgen. Weitere Aktionen seien wahrscheinlich. Wenn wieder neue Tiere und Jungtiere auftauchen, sei oft eine Folgeaktion notwendig, meine Sabine Merkel. Sie erklärt, wenn man nicht am Ball bleibe und alle Tiere eines Brennpunkts erwische, wachse der Bestand in kürzester Zeit weiter an. Sterilisiert würden sowohl Weibchen als auch Männchen.
Finanziert werde das Einfangen von herrenlosen Tieren teilweise durch eine freiwillige Kostenübernahme durch einen Tierschutzverein. Gegebenenfalls könne man einen Zuschussantrag bei der betreffenden Gemeinde stellen. Dessen Übernahme sei aber auch freiwillig. Manche Gemeinden würden etwas dazu geben. "Eine Spendensammelaktion am betreffenden Ort würde den Verein entlasten und die Anwohner hätten ja auch etwas davon," meinte Sabine Merkel.
130 Euro kostet es bei "ihr", 75 Euro bei "ihm"
Die Tierhilfe Schweinfurt berichtete kürzlich auf ihrer Website und auf Facebook, dass sie in diesem Jahr bei den Kastrationen von 150 herrenlosen Katzen und 150 Katern mit einem Zuschuss von 73,50 Euro für die weibliche Sterilisation und 15,39 Euro für die männliche Kastration vom Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt werde. Der Restbetrag müsse vom Verein über Spenden finanziert werden. Die tatsächlichen Kosten beziffert der Verein mit 130 Euro bei einer Katze und 75 Euro beim Kater. Das Ziel des Förderprogramms sei die Eindämmung der Vermehrung herrenloser Streunerkatzen in Bayern. Der Verein ruft dazu auf, nicht sterilisierte Straßenkatzen in Unterfranken bei ihm zu melden.
Im Idealfall befinden sich Freiwillige vor Ort, die das Überwachen von Fallen, die oftmals von Tierschutzvereinen ausgeliehen werden können, und die Fahrten zum Tierarzt übernehmen. Unter Umständen könnten auch die Tierschutzvereine durch ehrenamtlich Helfer unterstützen. Anfangs hat die Tierhilfe Schweinfurt bei der Aktion im Hofheimer Umkreis fünf Katzen gefangen, wie sie auf ihrer Facebookseite im Juni berichtete.
Eingriff erfolgt beim Tierarzt
Die Katzen würden sofort nach dem Einfangen noch in der Falle zum Tierarzt gebracht, um den Stress für das Tier möglichst gering zu halten. Meist müsse man die Tiere zunächst narkotisiert, um sie untersuchen zu können. Es werde kontrolliert, ob das Tier tätowiert oder gechippt sei. Das gehe oft zunächst ohne Narkose. Ob die sie bereits sterilisiert seien, lasse sich bei weiblichen Tieren jedoch nicht von außen feststellen. Bei offensichtlich kranken Tieren erfolge üblicherweise keine OP. Kranke Katzen würden möglichst zur Behandlung im Tierheim oder einer Pflegestelle aufgenommen. Meistens würden die Tiere nach erfolgter Kastration tätowiert und einmalig entwurmt werden. Eine Impfung mache keinen Sinn, weil die Tiere voraussichtlich nicht für die Folgeimpfung nach zwei Wochen wieder eingefangen werden könnten.

Üblicherweise würden die Tiere nach der Operation und abgeklungener Narkosewirkung wieder am Einfangort frei gelassen, da sie zumeist wegen ihrer Wildheit nicht vermittelbar seien und ihnen das Einsperren in einem geschlossenen Raum für längere Zeit nicht zumutbar sei. Sollten Jungtiere in die Falle gehen, würden diese im Tierheim oder auf privaten Pflegestellen zur Vermittlung aufgenommen, sofern eine Zähmung Aussicht auf Erfolg hat. Manchmal könne man die Katzen auch auf sogenannte "Draußenplätze" vermitteln. Also Bauernhöfe, Reitställe und ähnliches, wo sie draußen leben könnten und versorgt werden würden. Dafür müsse man sie allerdings für ein bis zwei Wochen erst mal einsperren, damit sich sich an den neuen Futterplatz gewöhnen. Diese Plätze seien jedoch ziemlich rar.
Die Tierhilfe Schweinfurt schreibt: "Es würde uns sehr freuen, wenn zumindest ein paar der fleißigen Mäusefänger mindestens paarweise direkt nach der Kastration,Tätowierung und Entwurmung in ein neues Zuhause umziehen könnte! Bei Interesse senden Sie uns bitte unseren Interessenten-Fragebogen für Draußenkatzen zu!" Diesen findet man auf ihrer Website www.tierhilfe-sw.de
Katzenfreunde sollten ihre Miezen kennzeichnen
Das lasse sich leider ohne Kennzeichnung, nicht so einfach feststellen. Eine gesetzliche Pflicht für Kennzeichnung und Kastration gibt es in Deutschland nicht. Empfehlenswert ist es allemal, sein Tier zu kennzeichnen, in Form von Tätowierung, mit Chip oder Sicherheitshalsband. Außerdem gibt es die Möglichkeit sein Haustier bei Organisationen wie "Tasso" kostenlos zu registrieren.
"Verantwortungsvoller Besitzer lässt auch seine Freigänger-Katze kastrieren"
"Herrenlose Tiere sind oft unterernährt oder sehen nicht so gepflegt aus", meine Sabine Kraus. Oft gäbe es auch bereits eine Futterstelle von Privatpersonen vor Ort. Wenn sich die Tiere dort regelmäßig aufhalten, sei davon auszugehen, dass sie keinen Besitzer hätten. Außerdem gäbe es meist einen Verhaltensunterschied zwischen einer ängstlichen zahmen oder verwilderten Katze in der Falle. Sollte doch mal versehentlich eine Katze gefangen worden seien, die einen Halter hat, könne sie später wieder nach Hause zurückkehren. Denn die Tiere würden nach der Kastration wieder am Ort freigelassen werden. Dadurch wären sie quasi kostenlos kastriert worden. Sabine Kraus merkt aber an: "Ein verantwortungsvoller Besitzer lässt seine Freigänger-Katzen auch kastrieren!"
Man liest ja immer wieder, dass vermehrt Katzen an verschiedenen Orten verschwinden. Eine solche Vorgehensweise ist ein völliger No-Go. Kastration ist wichtig, aber nicht blindlings....Das ist für mich Pseudo-Tierschutz von Selbstdarstellern.