
Das Gesundheitsministerium will Senioren den Zugang zur Corona-Impfung erleichtern. Eine Reihe von Bürgern über 80 habe es bisher nicht geschafft, sich für eine Impfung anzumelden, obwohl sie dies gerne tun würden, teilt das Landratsamt Haßberge mit. Aus diesem Grund liegen jetzt in öffentlichen Gebäuden, Apotheken und Arztpraxen 5000 Postkarten aus, die von den Senioren mit Namen, Telefonnummer und Postleitzahl ausgefüllt und per beiliegendem Freiumschlag kostenlos an das Impfzentrum zurückgeschickt werden können. Anschließend werde sich das Impfzentrum telefonisch bei den älteren Mitbürgern melden. Die Postkarten wurden vom Ministerium zur Verfügung gestellt.
Gruppe zwei kann sich ab sofort anmelden
Die Behörde weist ferner darauf hin, dass mit der Bereitstellung des Astrazeneca-Impfstoffes voraussichtlich im Laufe des Monats März auch mit der Corona-Impfung der Gruppe zwei „Hohe Priorität“ im Landkreis begonnen werden kann. Dieser Gruppe gehören die Personen an, die älter als 70 Jahre sind. Für diese ist jedoch der Impfstoff von Astrazeneca nicht zugelassen.
Zur Gruppe zwei gehören aber zum Beispiel auch jüngere Menschen mit Vorerkrankungen, je zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren, Pflegende in stationären oder teilstationären Einrichtungen oder Ordnungskräfte, die erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 24. Februar wurden zudem auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen tätig sind, in die Gruppe mit „hoher Priorität“ aufgenommen, so die Verlautbarung.
Wer gehört zur Gruppe "Hohe Priorität"?
Detailliert Aufschluss darüber, wer in die Gruppe zwei „Hohe Priorität“ eingeordnet werden kann, gebe das Bundesministerium auf seiner Internetseite unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c20413. Wer zu dieser Personengruppe zählt und sich baldestmöglich impfen lassen möchte, könne sich über das Portal www.impfzentren.bayern.de registrieren.
Dort müssen auch die Gründe für die Einstufung in diese Gruppe angegeben werden. Personen, die von der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung betroffen sind (Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen) und sich bereits im System registriert hatten, müssen sich erneut im System einloggen und ihre Daten aktualisieren, um die neue Priorisierung zu erhalten. Hier dürften auch keine falschen Angaben gemacht werden, denn im Impfzentrum müsse die entsprechende Impfberechtigung nachgewiesen werden. Wer diese aktuell nicht vorlegen kann, erhalte keine Impfung und werde im Impfzentrum abgewiesen.
Landrat Wilhelm Schneider appelliert an die Bevölkerung im Landkreis: „Bitte nutzen Sie das Angebot für die Impfung und lassen Sie sich für einen Termin registrieren." Die Mitarbeiter des Impfzentrums leisteten hervorragende Arbeit, trotzdem bittet der Landrat um Geduld, falls nicht immer allen Terminwünschen umgehend nachgekommen werden könne.
Appell des Notfallmediziners
Auch Dr. Peter Jung, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Leitender Notarzt im Landkreis Haßberge, reagiert auf die aktuelle Verunsicherung in der Bevölkerung und rät ausdrücklich zu einer "Impfung mit jedem zugelassenen Anti-Corona-Impfstoff“. Jeder der aktuell impfbaren Impfstoffe habe sein Zulassungsverfahren durchlaufen und seine Wirksamkeit bewiesen, so Dr. Jung. „Eine Herdenimmunität muss erreicht werden- je früher umso besser.“ Nur damit könnten die Infektionsketten dauerhaft durchbrochen und ein Ende dieser Pandemie erreicht werden.