Ein Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es in Deutschland schon seit 1. Januar 2001. Während der laufenden Coronakrise wurde es geändert und ergänzt (27. März 2020), unter anderem durch das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Die Einhaltung dieser Gesetze zu überwachen und durchzusetzen, ist Aufgabe der Polizei. Die Verfolgung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz durch entsprechende Sanktionen obliegt in Bayern den Landratsämtern. Wir haben beim Polizeipräsidium Unterfranken, dem die beiden Polizeiinspektionen im Landkreis – Ebern und Haßfurt – unterstellt sind, sowie beim Landratsamt Haßberge nach bekannt gewordenen Verstöße gefragt.
Das Polizeipräsidium Unterfranken teilte mit, dass im Bereich der beiden Polizeiinspektionen zwischen 1. März 2020 und 29. April 2021 insgesamt 924 Anzeigen nach dem IfSG erstattet wurden. Im Bereich der Inspektion Ebern waren es 232, im Bereich der Ppolizeiinspektion Haßfurt 692. „Trotz aller Diskussionen um die Coronamaßnahmen stellen wir erfreulicherweise fest, dass sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger weiterhin an die geltenden Vorschriften halten und verständnisvoll auf polizeiliche Maßnahmen reagieren. Vereinzelt kommt es jedoch leider auch zu Verstößen, bei denen sich die Betroffenen uneinsichtig verhalten und dies in wenigen Fällen bis zu Beleidigungen gegen die eingesetzten Polizeikräfte führt“, sagt Polizeihauptkommissar Enrico Ball von der Pressestelle des Präsidiums.
Allerdings handle es sich nicht um ein coronaspezifisches Phänomen, sondern zeige einen gesellschaftlichen Wandel. „Maßnahmen der Polizei werden verstärkt in Frage gestellt und es kommt leider zunehmend zu Übergriffen auf Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr“, sagt Ball. So stiegen die Übergriffe auf Polizeibeamte in Unterfranken 2020 um 19 Prozent auf 759 (2019: 638). „Dabei hoffen wir weiterhin auf das Verständnis der Bevölkerung für die Maßnahmen und auch für die polizeilichen Kontrollen sowie auf die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger“, so Ball.
Stellt die Polizei Verstöße fest, erstattet sie Anzeige und leitet diese ans Landratsamt Haßberge weiter. Dort teilt Michael Rahn auf Anfrage mit, dass bisher aufgrund polizeilicher Anzeigen der Polizeiinspektionen Ebern und Haßfurt etwa 650 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Die Differenz zwischen den Zahlen von Polizei (924) und Landratsamt (650) erklärt er unter anderem damit, dass in manchen Fällen neben der Ordnungswidrigkeit nach dem IfSG gleichzeitig auch andere Vergehen festgestellt wurden, die die Polizei nicht ans Landratsamt weiterleitet, sondern bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringt. In diesem Fall erlange das Landratsamt keine Kenntnis von dem Vorgang.
Das Landratsamt verhängte bei den meisten der 650 eingegangenen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen laut Rahns Aussage Bußgelder. Manche Fälle seien aus verschiedenen Gesichtspunkten aber auch eingestellt worden, etwa weil ein Verstoß nicht schwerwiegend war. Das betreffe etwa 50 der rund 650 Anzeigen.
Die Höhe der verhängten Bußgelder richte sich nach dem geltenden Corona-Bußgeldkatalog und der Schwere des Verstoßes. Des Weiteren müsse geprüft werden, ob die betroffene Person bereits wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in Erscheinung getreten ist, oder ob es sich um den ersten Fall handle. Der Bußgeldrahmen des Gesetzes reiche von 250 bis 25 000 Euro. 150 Euro Bußgeld sind zum Beispiel vorgesehen, wenn sich jemand im öffentlichen Raum mit anderen als den zugelassenen Personen aufhält oder auf öffentlichen Plätzen grillt.
Teurer wird es für Verantwortliche, die trotz der Verpflichtung dazu kein Schutz- oder Hygienekonzept vorlegen oder eine nicht zulässige Veranstaltung durchführen. Das schlägt mit 5000 Euro zu Buche. Teilnehmer an solchen Veranstaltungen müssen jeweils 500 Euro berappen. Teuer kann es auch werden, gegen die Maskenpflicht zu verstoßen. Dafür werden 250 Euro fällig. Bisher nahm das Landratsamt Haßberge Bußgelder von etwa 110 000 Euro ein. Vereinzelt habe es gegen die Bußgeldbescheide auch Einsprüche gegeben, die zur Entscheidung an das Amtsgericht Haßfurt weiter geleitet wurden.
Über die aktuell wegen Corona geltenden Verhaltensregeln kann man sich auf der Internetseite des Landkreises informieren: https://www.hassberge.de/aktuelles
Da wird es für viele noch ein böses Erwachen geben. Ich bin mir aber sicher, dass es sie Poltik so ausschauen lassen kann, dass es den wenigsten groß auffällt.
Die Mehrheit hat sich diese finanzielle Belastung in der Zukunft auch redlich verdient - die Maßnahmen wurden ja mehrheitlich beklatscht und über Fehler wurde hinweggesehen.
Die heutige Politikergeneration sitzt das aus, obwohl sie finanziell oft nicht so gut aufgestellt sind, da scheinbar viele von ihnen auf Nebenjobs angewiesen sind (Ironie aus).
Hoffentlich kommt dieses Geld wenigstens 1 zu 1 den von den staatlich getroffenen Zwangsmaßnahmen Benachteiligten zugute!