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Haßfurt
Corona: Im Haßfurter Rathaus gilt künftig auch die 3G-Regelung
Ab dem 10. Januar gilt für Besucherinnen und Besucher des Haßfurter Rathauses wie auch der Außenstellen der Stadtverwaltung die 3G-Zugangsregelung.
Foto: Wolfgang Sandler | Ab dem 10. Januar gilt für Besucherinnen und Besucher des Haßfurter Rathauses wie auch der Außenstellen der Stadtverwaltung die 3G-Zugangsregelung.
Bearbeitet von Wolfgang Sandler
 |  aktualisiert: 10.01.2022 02:19 Uhr

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und Ausbreitung des Coronavirus gilt ab dem 10. Januar für Besucherinnen und Besucher des Rathauses wie auch der Außenstellen der Stadtverwaltung die 3G-Zugangsregelung. Das bedeutet, dass nur die Personen Zutritt haben, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können.  An allen Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung wird der Zugang damit nicht mehr uneingeschränkt möglich sein.

Grundsätzlich wird darum gebeten, im Vorfeld zu klären, ob sich das Bürgeranliegen telefonisch, online, schriftlich per Post oder E-Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Termine zu vereinbaren.  Die Verwaltung ist erreichbar über Telefon (09521) 688-0, die Mailadresse lautet info@hassfurt.de.  Weitere Anliegen, die das Bürger-Büro, Ordnungsamt oder Standesamt betreffen, können unter Tel.: (09521) 688-100 sowie unter folgenden Emailadressen: buergerbuero@hassfurt.de und standesamt@hassfurt.de benannt werden.

Die Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regeln findet im Rathaus in der Kanzlei statt. In allen anderen Gebäuden übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststellen, mit denen die Termine vereinbart wurden, bei Einlass die Zugangskontrollen.

Besucherinnen und Besucher müssen für den Zutritt in die städtischen Gebäude folgende Nachweise vorlegen: Impfdokument (in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Führerschein), den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (von Dritten z.B. BRK  bestätigt und nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Es findet keine Speicherung der Daten statt. Darüber hinaus gilt innerhalb der städtischen Dienstgebäude für Besucherinnen und Besucher wie bisher die FFP2-Maskenpflicht.

Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen und nicht geimpft oder genesen sind,  benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regel nicht.

Die Tourist-Info der Stadt Haßfurt ist von dieser Regelung ausgenommen. Sie kann weiterhin unter Beachtung von Abstandsregeln, Maskenpflicht und maximaler Personenzahl besucht werden.

 
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