
Mit sieben Gramm Marihuana, das er in seinen Handschuhen versteckte, wurde ein 31-jähriger Arbeiter im November vergangenen Jahres unweit der Polizeistation in Haßfurt von einer Polizeistreife erwischt. Am Mittwoch musste er sich deshalb am Amtsgericht verantworten. Dort nutzte es ihm nichts, dass er beteuerte, das Gras "nicht zum Spaß" zu konsumieren, sondern um Nebenwirkungen seiner Multiple-Sklerose-Erkrankung (MS) zu lindern. Richter Christoph Gillot verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 35 Euro, also 1050 Euro.
Schwere Krankheit lässt den Körper zittern
Auf der Anklagebank räumte der Gras-Freund den Vorwurf ein. Nachdem er von den beiden Polizeibeamten anlässlich einer Routinekontrolle angehalten worden war, gab er von sich aus das Rauschgift heraus. Seit dem Jahr 2013 leide er unter der Krankheit "MS" mit der Begleiterscheinung, dass Körperteile zittern (medizinischer Fachausdruck: Tremor). Das Marihuana wirke beruhigend. Fünf Gramm medizinisches Cannabis kosteten in der Apotheke rund 100 Euro. Er bekomme es jedoch von der Krankenkasse nicht bezahlt und könne es aus eigener Tasche nicht finanzieren. Mit herkömmlichen Medikamenten komme er nicht zurecht. Damit fühle er sich "wie in Watte eingepackt", gab er zu Protokoll. Gegen MS gebe es Medikamente, die ihm helfen, nicht jedoch gegen die Nebenwirkungen.
Dass die Polizei den Angeklagten überhaupt erwischte, hat dieser sich großteils selber zuzuschreiben. Der Mann ist polizeibekannt. Bereits im Februar 2021 war er wegen eines einschlägigen Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Und trotzdem fuhr er mit seinem Fahrrad und dem Gras im Gepäck an jenem Tag unmittelbar an der Polizeiinspektion in Haßfurt vorbei. Eine gerade ausrückende Polizeistreife entschied sich spontan, den "alten Bekannten" zu kontrollieren.
Cannabiskonsum ist nach wie vor strafbar
"Was machen wir mit Ihnen?", fragte der Vorsitzende etwas ratlos. Die Anklagevertreterin plädierte wegen der einschlägigen Vorstrafe und der hohen Rückfallgeschwindigkeit auf eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 35 Euro, also 1400 Euro. Der Vorsitzende blieb 350 Euro darunter und ließ durchblicken, dass ihm die Hände gebunden seien. Er müsse so urteilen, da der Cannabiskonsum in Deutschland nach wie vor strafbar sei. Es mache für den Verurteilten Sinn, das medizinische Cannabis künftig selbst zu zahlen, um weiteren Geldstrafen und eventuell Freiheitsstrafen zu entgehen. "Oder Sie warten auf die Legalisierung", gab er ihm mit auf den Weg. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Anklagevertreterin gab keinen Kommentar ab.
Aber klar, Justiz in Bayern und Vernunft schließen sich wieder mal gegenseitig aus !