Am kommenden Sonntag, 28. Januar, sind die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde aufgerufen, einen neuen Bürgermeister oder – erstmals in der Ortshistorie – eine neue Bürgermeisterin zu wählen. Die offizielle Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt gegen 19 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim. Zur Wahl stehen Marion Fleischmann-Hilton von der Gemeinsamen Liste Burgpreppach (GLB) und Michael Krug von der Freien Wählergemeinschaft Gemeinwohl. Amtierender Bürgermeister Reinhold Klein freute sich während der Gemeinderatssitzung am Donnerstag im Bürgerhaus über den fairen Wahlkampf, den beide in den vergangenen Wochen bestritten.
Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um die Gewährung einer Überbrückungshilfe für die Bürgermeisterwitwe Claudia Niediek, deren Mann im November vergangenen Jahres plötzlich verstorben war. Nach dem bayerischen kommunalen Wahlgesetz steht der Witwe eines Bürgermeisters das Sechsfache des Bürgermeistergehalts als Einmalzahlung zu. In Burgpreppach handelt es sich dabei um 21.819 Euro. Alle Fraktionen stimmten der Zahlung zu. Zusätzlich erhält die Witwe einen Ehegattenehrensold. Dieser beträgt monatlich rund 730 Euro. Da er jedoch auf die Überbrückungshilfe angerechnet wird, kann Claudia Niediek erst ab 1. Dezember 2024 erstmals den Ehegattenehrensold erhalten.
90 Prozent Förderung für Umstellung auf LED
Im zweiten Tagesordnungspunkt erfuhr das Gremium, dass die gesamte Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik umgestellt wird. Bürgermeister Reinhold Klein erläuterte, dass der Beschluss hierzu schon im Gemeinderat gefasst wurde. Dazu fand eine Begehung in allen Ortsteilen mit Fachleuten statt. "Ich war überrascht, wie viele und verschiedene Ortsleuchten vorhanden sind", sagte Klein. Nun soll in nächster Zeit eine begrenzte Ausschreibung erfolgen.
Die auszutauschenden Lampenköpfe bezuschusst der Staat mit einer Förderung in Höhe von 90 Prozent. Bisher betrugen die jährlichen Stromkosten für die Straßenbeleuchtung rund 12.000 Euro. Sie sollen durch den Austausch auf LED-Technik und weitere Einsparungen gesenkt werden. Nach der Ausschreibung wird der neue Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin ermächtigt, die Arbeiten für den Austausch zu vergeben.