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Bamberg
Migrationsberatung: "Bund darf sich nicht zu Lasten der Länder zurückziehen"
Marion Krüger-Hundrup
 |  aktualisiert: 22.09.2023 03:12 Uhr
Die Migrationsberatung in Bayern wird vom Land bezuschusst. Wie hoch ist diese Summe jährlich?

Oliver Platzer: Der Haushaltsansatz für die vom Freistaat Bayern geförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung beträgt für 2023 rund 31,25 Millionen Euro.

Wird das Land Bayern den finanziellen Ausgleich für die Migrationsberatung leisten, falls es zu den Kürzungen der Bundesmittel kommt?

Platzer: Der Bund hat in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 10. Mai 2023 angesichts der dringenden Herausforderungen im Bereich der Integration ankündigt: "Der Bund wird migrationsspezifische Beratung … sowohl quantitativ als auch qualitativ bedarfsgerecht ausbauen." Wir fordern die Bundesregierung deshalb weiter auf, ihrer zugesagten Verantwortung nachzukommen und die Haushaltsansätze im Integrationsbereich bedarfsgerecht und angemessen zu erhöhen. Der Zugang von Asylbewerbern stieg im ersten Halbjahr 2023 um rund 28 Prozent im Vergleich zum Niveau des Vorjahrszeitraums an. 2023 wurde der Kreis der Zugangsberechtigten zu den Integrationskursen und der bundesgeförderten Migrationsberatung über das Chancenaufenthaltsgesetz erheblich ausgeweitet. Bei der bundesgeförderten Migrationsberatung ist bereits der Mittelansatz für 2023 von 81,5 Millionen Euro angesichts steigender Bedarfe unzureichend und faktisch eine Mittelkürzung, während der Mittelansatz für 2024 sogar um fast 30 Prozent sinkt. Der Bund darf sich hier nicht zu Lasten der Länder aus der Verantwortung ziehen.

Die Zugangszahlen im Asylbereich und im Bereich der legalen Migration steigen. Steigt dementsprechend auch das Budget des Freistaats Bayern für die Beratungstätigkeit und Integrationskurse?

Platzer: Die Integrationskurse gehören zum Gesamtprogramm Sprache und liegen in ausschließlicher Zuständigkeit des Bundes. Der Freistaat Bayern hat im August grünes Licht gegeben, mit weiteren 30 Millionen Euro aus dem bayerischen Anteil an der vom Bund zugesagten Pauschale an die Bundesländer in Höhe von einer Milliarde Euro zielgerichtet die Integrationsangebote in ganz Bayern weiter auszubauen. Dies bedeutet für die Kommunen konkret: Mehr Stellen, mehr Projektstandorte und eine bessere Förderung. Ab sofort stehen 700 Vollzeitstellen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung bayernweit zur Verfügung. Das bedeutet: Wir erhalten einerseits die ursprünglich nur für 2022 und 2023 gewährten 75 zusätzlichen Stellen aus der Sonderförderung Ukraine auch 2024. Zum anderen erhöhen wir darüber hinaus nochmals um 50 weitere Stellen.

Die Fragen stellte Marion Krüger-Hundrup.

 
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