Nachdem der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung mit 7:5 Stimmen den Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges abgelehnt hat, befassten sich die Gremiumsmitglieder nun in der jüngsten Sitzung am Montag mit der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Die ehemalige Gemeinderätin Adelheid Appel aus Ottendorf und der aktive Feuerwehrmann Sven Gößmann-Schmitt zeichnen dafür verantwortlich und beantragten einen Bürgerentscheid zu der Frage: "Sind Sie dafür, dass die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 10 für die Feuerwehr Gädheim-Ottendorf zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt wird?"
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung muss ein Bürgerbegehren in Gemeinden bis 10.000 Einwohner von mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger unterschrieben werden. Zum Stichtag 26. Januar 2023 waren 1056 Bürger in Gädheim wahlberechtigt, 106 Unterschriften wären notwendig gewesen, die Initiatoren übertrafen die Zahl bei weitem. Das Bürgerbegehren wurde von 256 Personen unterschrieben. Die Prüfung ergab, dass hiervon 250 Bürger wahlberechtigt sind, dies entspricht 23,67 Prozent der Wahlberechtigten. Auch die sonstigen Vorschriften wurden eingehalten, so dass der Gemeinderat einstimmig die Zulässigkeit beschloss und außerdem den Abstimmungstermin auf den 16. April festlegte.
Auch ein Ratsbegehren beantragt
Wie von Bürgermeister Peter Kraus zu erfahren war, wurde von Gemeinderat Udo Knauer ein Ratsbegehren beantragt. Über dieses wird in einer öffentlichen Sondersitzung des Gemeinderates am kommenden Montag informiert und ein Beschluss dazu gefasst. Das Ratsbegehren soll eine Gegenvorlage zum Bürgerentscheid werden und das Ziel haben, das HLF 10 nicht zum jetzigen Zeitpunkt anzuschaffen.
Die Kosten für den Bürgerentscheid schätzt Bürgermeister Peter Kraus auf etwa 5000 Euro, die die Gemeinde Gädheim tragen muss. Um dies zu vermeiden, hat Kraus angekündigt, mit den Verantwortlichen des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens umgehend das Gespräch zu suchen. Wenn hierbei ein Kompromiss gefunden werden kann, mit dem beide Seiten einverstanden sind, kann auf den Bürgerentscheid verzichtet werden. Auf diese Weise konnte auch im Jahr 2020 auf einen Bürgerentscheid verzichtet werden, als es um den Erweiterungsbau des Gädheimer Kindergartens ging. Damals sammelten die Initiatoren eines Bürgerbegehrens 118 Unterschriften. Zum Vergleich also weit weniger als die Hälfte der jetzigen Unterschriften für die sofortige Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges.
Der Hintergrund für die Neuanschaffung wurde in der Vergangenheit bereits ausführlich öffentlich erläutert. Die beiden vorhandenen Löschfahrzeuge (LF 8/6) der Feuerwehr Gädheim-Ottendorf haben beide mittlerweile das Alter von 30 Jahren überschritten. Aus diesem Grund muss bald über eine entsprechende Ersatzbeschaffung nachgedacht werden, da immer mehr Schäden an den Fahrzeugen auftreten, so Bürgermeister Peter Kraus in seinen Ausführungen in der November-Sitzung im vergangenen Jahr.
Bereits im August 2019 verabschiedete der Gemeinderat ein Fahrzeugkonzept für die Ersatzbeschaffung, wonach zunächst das Fahrzeug der ehemals selbstständigen Feuerwehr Ottendorf ersetzt werden soll. Da gleichzeitig auch für die Feuerwehr Obertheres in der Gemeinde Theres ein HLF 10 beschafft werden soll, war eine gemeinsame Ausschreibung und Beschaffung favorisiert. Durch diese erhöht sich die Förderquote um zehn Prozent auf insgesamt rund 110.000 Euro je Fahrzeug. Die Gesamtkosten für das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Aufbau belaufen sich zur Zeit auf rund 350.000 Euro.
Gädheim müsste 250.000 Euro ausgeben
Die Gemeinde Gädheim hätte somit einen Eigenanteil von circa 250.000 Euro zu tragen. Ein Vorteil ist, dass ein Großteil der technischen Ausrüstung vom vorhandenen Fahrzeug übernommen werden kann und nur verschiedene Ergänzungen zusätzlich zu beschaffen sind, erklärte Gemeinderat und erster Kommandant Alexander Brehm in der damaligen Gemeinderatssitzung und sagte, dass die aktuelle Lieferzeit für ein HLF 10 bei etwa 30 Monaten liegt.
Bei einem gemeinsamen Termin der Gemeinde Gädheim, dem Technischen Büro Werner (TBW) aus Eltmann und dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ging es um die aktuelle Entwässerung des Baugebietes "Frauengraben II" in Ottendorf. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Oberflächenwassers in den Frauengraben muss erneuert werden. Um eine Erweiterung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens im Bereich der Schaumbergerstraße zu vermeiden, kam vom TBW Eltmann der Vorschlag, dass auf den acht neuen Grundstücken des Baugebietes "Frauengraben II" Regenwasserzisternen mit einem Drosselabfluss und einem Volumen von sechs Kubikmetern, errichtet werden sollen.
Somit würde bei einem Regenereignis aus dem neuen Baugebietsabschnitt eine Wassermenge von vier Litern in der Sekunde (l/s) an die Kanalisation abgegeben werden, was einer Drosselmenge von 0,5 l/s je Baugrundstück entspricht. Aktuelle Preisanfragen haben ergeben, dass eine normale Regenwasserzisterne mit 6200 Litern Fassungsvermögen bei rund 2400 Euro brutto liegt, eine Regenwasserzisterne mit Drosselabfluss und einem Fassungsvermögen von 12.000 Litern bei rund 4100 Euro brutto.
Sonderförderprogramm für acht Bauplätze
Nachdem es aus Sicht des TBW Eltmann deutlich kostengünstiger wäre, die geforderte Rückhaltemenge auf den acht Bauplätzen zu schaffen, entschied sich der Gemeinderat für ein zweckgebundenes Sonderförderprogramm für die acht Bauplätze im Bereich des Baugebietes "Frauengraben II", die an das Trennsystem angeschlossen sind.
Demnach gibt es für die Errichtung von Regenwasserzisternen mit Drosselabfluss und einer Drosselmenge von mindestens 6000 Litern einen gemeindlichen Zuschuss. Der Drosselabfluss darf dabei 0,5 l/s nicht überschreiten. Die einmalige Sonderförderung beträgt pro Grundstück mindestens 2500 Euro und wird nach Vorlage der notwendigen Kaufbelege und einer Ortseinsicht durch den gemeindlichen Bauhof an die Eigentümer ausgezahlt. Zusätzlich ist die Förderung über das normale Förderprogramm für Regenwasserzisternen von maximal 500 Euro möglich.
Was soll man sich da noch denken 🤔