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Haßfurt
Brutale Schlägerei in Haßfurter Obdachlosenunterkunft: Angeklagter weist Schuld von sich - und beleidigt den Richter
Es ist August 2020, als ein Mann bei einer blutigen Schlägerei in einer Obdachlosenunterkunft in von seinen Mitbewohnern schwer verletzt wird. Der Haupttäter und ein Komplize waren bereits verurteilt worden.
Amtsgericht Haßfurt (Archivbild).
Foto: Lukas Reinhardt | Amtsgericht Haßfurt (Archivbild).
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 12.02.2024 10:51 Uhr

Es ist August 2020, als ein Mann bei einer blutigen Schlägerei in einer Obdachlosenunterkunft in von seinen Mitbewohnern schwer verletzt wird. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erlitt er Faustschläge auf Kopf und Rücken. Sein Kopf, heißt es darin weiter, sei gegen die Zimmerwand geschlagen worden und auch seine Zähne hätten Schaden erlitten. Der Haupttäter und ein Komplize waren bereits verurteilt worden.

Am Dienstag musste sich nun ein mutmaßlicher dritter Mittäter aus Thüringen vor dem Schöffengericht in Haßfurt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Beschuldigter: „Das ist blanker Blödsinn“

„Das ist blanker Blödsinn, Das stimmt überhaupt nicht“, kommentierte der Angeklagte die von der Staatsanwältin vorgetragenen Vorfürte, die ihn der Mittäterschaft bezichtigen. Schon des öfteren hätten Vermummte in der Unterkunft Leute zusammengeschlagen. Die seien es wohl gewesen. Er selbst sei unschuldig, beteuerte der 44-Jährige.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot konfrontierte ihn mit einem Telefonat, in dem der Angeklagte wenige Stunden vor der Tat dem verurteilten Komplizen seinen Unmut über das spätere Opfer mitteilte. „Ich will ihn hier nicht mehr haben. Den prügle ich raus“, soll der Angeklagte gesagt haben. „Sie picken sich hier einfach Sätze raus“, erwiderte der. Er habe damit die vermummten Leute gemeint, gab er zu Protokoll.

Zeuge berichtet von blutiger Eisenstange

Ein weiterer Bewohner, der zum Tatzeitpunkt in Unterkunft lebte, berichtete im Zeugenstand von Schlägen, die er im Nebenzimmer gehört habe. Der Kopf des Opfers sei mehrmals gegen die Wand geschlagen worden. Die Täter hätten auch eine Eisenstange gehabt, die sie nach der Tat vom Blut säuberten und versteckten. Ihn hätten sie bedroht, keine Aussage bei der Polizei zu machen. Grund für die Schläge sei gewesen, dass das Opfer ein Handy gestohlen habe. Nach der Tat hätten die drei Täter ihre blutverschmierten Kleider und die des Opfers in der Waschmaschine gewaschen, um Spuren zu verwischen. Der Haupttäter habe einen Krankenwagen per Telefon gerufen, um den Verdacht von sich abzulenken.

Laut einer Polizeibeamtin, die in der Tatnacht zum Tatort eilte, kam ihr dort eine blutüberströmte und verängstigte Person vor Ort entgegen. Im ganzen Haus sei Blut gewesen. Der Angeklagte habe ihr die Tür zum Tatzimmer geöffnet, in dem sich noch drei weitere Personen befanden. Er habe ihr die Tür vor der Nase zugeschlagen und sei verbal sehr aggressiv gewesen. Zur Tatzeit hatte er offenbar 1,3 Promille Alkohol und Medikamente im Blut.

Angeklagter reagiert gegenüber Richter aggressiv

Laut dem Vorsitzenden sei das Problem, dass der Angeklagte einen Bundeszentralregisterauszug „in Buchform“ habe und zur Tatzeit unter Bewährung stand. „Sie können auch bei psychischer Beihilfe einwandern“, belehrte ihn der Richter. „Das ist reine Erpressung. Sie reden hier einen Scheiß. Ich lass mir nichts reindrücken“, erwiderte der Angeklagte in aggressivem Ton.

Der bereits verurteilte Mittäter ließ den mit ihm befreundeten Angeklagten im Zeugenstand wie einen Unschuldsengel aussehen. Der Angeklagte sei erst dazu gekommen, als es fast vorbei war. Er habe nicht zugeschlagen. Er sei ruhig gewesen und habe nichts gesagt, gab er zu Protokoll, womit er sich möglicherweise ein weiteres Verfahren wegen Falschaussage einhandelte. Die Verhandlung wird am 17. November um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden.

 
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  • Harald Bach
    …. hat einen BZR-Auszug in Buchform und immer noch eine Bewährungsstrafe? Aha……. Ich dachte immer, Bewährung kriegt man vielleicht 1-3 mal, dann wird mal ne richtige Strafe ausgesprochen. Aber wenn das so ist …..
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