Der Gemeinderat Breitbrunn hat im Feuerwehrhaus in Lußberg zugunsten des Sondergebietes "Photovoltaik Hasengrund" nördlich des Ortsteils Kottendorf gestimmt. Bei der Freiflächenanlage auf einer Fläche von elf Hektar tritt als Vorhabenträger die "Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH", kurz GUT genannt, auf. Die Gemeinde steht dem Projekt positiv gegenüber und hat daher schon zu Beginn des Jahres für den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes gesorgt.
Mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes ist die Planungsgruppe Strunz aus Bamberg beauftragt. Geograf Kai Kutzner stellte die Planung vor, deren Fläche bisher für die Landwirtschaft ausgewiesen war und komplett in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes des Zweckverbandes der Veitenstein-Gruppe liegt. Der nördliche Rand des Plangebietes grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet des Naturparkes Haßberge, Eingriffe oder Beeinträchtigungen erfolgen jedoch nicht. Aufgrund eines angrenzenden Waldes sei aber eine "Baumfallzone" von 25 bis 30 Metern einzuhalten.
Gemeinde bleibt im Rahmen ihrer Flächenbeschränkung
Die Gemeinde Breitbrunn hat sich selbst eine Flächenbeschränkung von 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auferlegt. Das entspricht 15 Hektar und mit der Maßnahme wird diese Grenze nicht überschritten. Natürlich erfolge auch eine Randeingrünung für die Einbindung in das Landschaftsbild und die Flächen zur Aufstellung der Solarmodule sind als extensiv genutztes artenreiches Grünland auszuführen.
Wie Planer Kai Kutzner ausführte, müssten auch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgenommen werden. Dies gelte auch für die Erdarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit, wobei der Feldlerche eine besondere Bedeutung zukommt. Auf dem nordwestlichen Teil der Ausgleichsfläche erfolge die Umwandlung bisher intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche in eine artenreiche Streuobstwiese mit 31 einheimischen Obstbäumen. Derzeit finde auch schon eine artenschutzrechtliche Prüfung statt.
Nun werden Bürger und Behörden gehört
Aus den Reihen der Gemeinderäte kamen Fragen zur Auswirkung des Wasserschutzgebietes oder auch zu einer möglichen Beweidung. Hier kam die Aussage, dass es wegen des Wasserschutzgebietes nur bei der Bauausführung einiges zu beachten gebe. Beweidung sei möglich, aber nicht über Nacht. Kai Kutzner sprach dann von einem "Vorentwurf", den es mit den Behörden und der Öffentlichkeit abzuklopfen gelte. Es sei noch nichts in Stein gemeißelt und wer Bedenken habe, könne diese jetzt noch einbringen. Wenn alles ohne große Probleme über die Bühne gehe, könnte noch im Jahre 2024 mit dem Bau begonnen werden. Mit 10:1 Stimmen wurden dann die entsprechenden Beschlüsse zum Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren fortzuführen.