Den 19. Juli vergangenen Jahres wird eine 49-Jährige aus dem nördlichen Landkreis wohl lange in schlechter Erinnerung behalten. Als sie damals mit ihrem Lebensgefährten abends in ihrer Wohnung Pizza aß, klingelte ihr Ex-Freund an der Tür. Er begrüßte sie freundlich, legte zärtlich seinen Arm auf ihre Schulter und begleitete sie in die Küche. Als er den neuen Nebenbuhler im Wohnzimmer sah, war es mit den Zärtlichkeiten vorbei. Er packte seine Ex-Geliebte mit beiden Händen am Hals, würgte sie, betitelte sie als "Hure" und drohte sie umzubringen. Erst als der Lebensgefährte des Opfers dazwischen ging, ließ er von ihr ab. Am Mittwoch erhielt der Mann die Quittung für seinen Ausraster: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem verhängte das Gericht ein striktes Kontaktverbot.
Trennung war ein Schock für den Angeklagten
Verteidiger Jürgen Borowka sagte, dass sein Mandant die Tat einräume. Allerdings habe er nicht gedroht, sie zu töten, sondern lediglich gesagt: "Du bist für mich tot" - in dem Sinne, dass er nichts mehr mit ihr zu tun haben wolle. Nach der Trennung von seiner Frau habe ihm die Beziehung zu der Geschädigten viel bedeutet. Um so größer sei der Schock gewesen, als sie sich von ihm habe trennen wollen. Sie habe ihm jedoch immer wieder Hoffnung gemacht mit gemeinsamem Saunabesuch und Sex. Drei Wochen nach der Tat habe sie ihn angezeigt. Daraufhin sei er suizidgefährdet gewesen und habe versucht, sich am Balkon der Ex aufzuhängen, um ihr zu zeigen, dass sie ihn zerstört habe.
Drei Tage lang Schmerzen
Die Geschädigte sagte im Zeugenstand, dass der Angeklagte so fest zugedrückt habe, dass sie nur noch mit Mühe dessen Name sagen konnte. "Du wirst sterben", habe er ihr gedroht und sie und ihren Lebensgefährten beschimpft. Sie habe Angst gehabt und keine Luft mehr bekommen. Ihr Hals habe noch drei Tage lang wehgetan. Nach dem Vorfall habe sie drei Wochen lang Drohanrufe von ihrem einstigen Liebhaber erhalten. Deshalb habe sie dann Anzeige erstattet.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro, also 3600 Euro. Der Verteidiger sah die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten bei der Tat als eingeschränkt an. Zudem handle es sich laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs nicht um eine gefährliche Körperverletzung, da bei der Geschädigten keine sichtbaren Spuren - beispielsweise Hämatome - am Hals aufgetreten seien.
Richter sieht keinen Tötungsvorsatz
Eine Geldstrafe erachtete der Anwalt als "kontraproduktiv". Er empfahl eine Einstellung des Verfahrens. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot ging in seinem Urteil mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe über beide Anträge hinaus. Ein massives Würgen sei "verdammt gefährlich", urteilte er. Es könne zu reflektorischen Folgen wie Herzflimmern kommen, die zum Tod des Opfers führen können. Einen Tötungsvorsatz sah der Richter jedoch nicht. Zugunsten des Angeklagten spreche auch, dass bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfand und er sich bereit erklärte 1000 Euro an die Tierschutzinitiative Haßberge zu zahlen. Die verhängte Strafe bezeichnete er als "verdammt niedrige Strafe für das Würgen".
Wünsche der Frau ein neues Glück, schnelles Verabeiten des brutalen Überfalls. Alles Gute.