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HAßFURT
Bewährungsstrafe für einen Einbrecher
Aus dem Amtsgericht Haßfurt von Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:24 Uhr

In anonymen Großstädten passiert es reihenweise unbemerkt, in Dörfern mit funktionierender Sozialstruktur wird es dagegen oft schnell entdeckt oder gar verhindert: Gemeint sind Wohnungseinbrüche. Ein solcher Fall trug sich in einem kleinen Ort im Steigerwald zu. Ein Einbrecher stieg über eine eingeschlagene Fensterscheibe ein – und eine aufmerksame Nachbarin alarmierte die Polizei. Das Amtsgericht verurteilte den 40-jährigen Täter zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.

Im Zeugenstand schilderte die Dorfbewohnerin (59), was sie am späten Abend des 9. August dieses Jahres beobachtet hatte. Kurz nach 23 Uhr, sie sei noch wach im Wohnzimmer gewesen, habe sie „ein Klappern“ gehört. Daraufhin ging sie vor die Haustür und sah sich in der Dunkelheit um. Als sie erst mal nichts Verdächtiges wahrnahm, wollte sie schon zurückgehen. Genau in diesem Moment aber kam der Sohn die Treppe runter, weil auch er ungewöhnliche Geräusche vernommen hatte.

Als sich die beiden dann intensiver umguckten,entdeckten sie, dass das Hoftor des Nachbaranwesens offen stand. Und das, sagte die Zeugin, war normalerweise nie der Fall. Kurz darauf bemerkten sie, dass jemand in dem Nachbarhaus den Lichtschalter angeknipst hatte und dass das Fenster zum Badezimmer eingeschlagen war. Da war ihnen klar, dass etwas faul war und sie riefen die Polizei an.

Es dauerte gar nicht lange, bis ein Streifenwagen vor Ort erschien. Die Beamten durchsuchten die Räume und fanden den Angeklagten, der sich offensichtlich im Spitzboden zum Schlafen hingelegt hatte. Wie eine Polizistin aussagte, hatte der Mann einen Fotoapparat, einen Beamer und einen Laptop aus verschiedenen Zimmern an eine Stelle abgelegt, offenbar in der Absicht, diese Geräte später schnell mitgehen zu lassen. Die Ordnungshüter nahmen den Einbrecher fest und schafften ihn aufs Polizeipräsidium. Als er durchsucht wurde, fanden sich mehr als 2000 Euro in seiner Tasche – das Geld hatte er in dem Haus erbeutet.

Der 40-Jährige gestand alles und zeigte sich reuig. Er kannte sich in den Örtlichkeiten gut aus, weil er in diesem Haus – einem kleinen Kinderheim – aufgewachsen war. Als Motiv gab er an, nach Kinderfotos gesucht zu haben. Zur Tatzeit, sagte er weiter, habe er unter massivem Medikamenten- und Alkoholeinfluss gestanden. An diesem Tag habe er sich etwa zwei Flaschen Wodka reingezogen. „Ich war nicht bei klarem Verstand“, beschrieb er seinen Zustand. Seit vier Wochen befindet er sich zur Entgiftung im Bezirkskrankenhaus in Werneck. Um sein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen, will er anschließend eine Langzeittherapie absolvieren.

Einbruchsdiebstahl wird hart bestraft. Mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe schreibt der Gesetzgeber vor. Vor diesem Hintergrund forderte Staatsanwalt Ralf Hofmann eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Der rechtskräftige Richterspruch lag geringfügig unter diesem Strafmaß. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, als zusätzliche Auflagen muss sich der Verurteilte bei einem Bewährungshelfer melden und darf die Therapie nicht schuldhaft abbrechen.

 
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