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HASSFURT
Bewährung für schlimme Drohung
msch
 |  aktualisiert: 18.05.2014 18:31 Uhr

Die Trennung von seiner langjährigen Lebensgefährtin und den beiden gemeinsamen Kindern hat ein 41-Jähriger aus dem Maintal anscheinend nicht verkraftet. Immer wieder hatte er sich mit dem neuen Partner seiner Ex-Freundin angelegt, bis die Ereignisse im Oktober 2013 eskalierten.

Vor der Wohnung seiner Verflossenen forderte der 41-Jährige gegen 10 Uhr vormittags lautstark das Umgangsrecht mit seinen beiden Kindern ein – dies war ihm zuvor nach dem Gewaltschutzgesetz entzogen worden). Andernfalls werde er die Frau, die beiden Kinder und schließlich sich selbst umbringen, drohte der Mann. Als die Mutter der beiden Kinder von einem Zeugen über die Drohung benachrichtigt wurde, ging die Frau in die Schule, wo sich ihre Kinder aufhielten, um sie und die Lehrer zu warnen. Die Schulleitung rief sofort die Polizei an, die den potenziellen Amokläufer in dessen Wohnung festnahm und ins Bezirkskrankenhaus nach Werneck einlieferte.

Nun wurde der Ausraster am Amtsgericht verhandelt. Richterin Ilona Conver verurteilte den bislang straffreien Täter wegen Androhung von Straftaten und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, die sie für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Verteidigerin Vera Rosenzweig hatte zuvor Freispruch für ihren Mandanten gefordert, da sie Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen sah. Anklagevertreter Ilker Özalp hielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für angemessen.

Nach Angaben eines ehemaligen Kollegen war der Beschuldigte wütend, enttäuscht und mit der Situation überfordert, nachdem seine Lebensgefährtin nach 13 Jahren Schluss gemacht hatte. Er habe daran gezweifelt, dass er selbst der leibliche Vater der zwei Kinder sei. Dies sei jedoch ein absurder Gedanke, da sie ihm beide wie aus dem Gesicht geschnitten seien. Dem Angeklagten sei das „Adrenalin bis Oberkante Unterlippe“ gestanden. „Ein falsches Wort, und es hätte Buff gemacht“, so der Zeuge. Mehrfach habe er angekündigt, Amok zu laufen.

Die Ex-Freundin bescheinigte dem Angeklagten einen „cholerischen Charakter“. Er habe versucht, die Tochter zu entführen, um einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Während der Beziehung habe es immer wieder Streit gegeben. Nach der Trennung habe er sie bis zu 33 mal am Tag angerufen. Auch ihr neuer Freund, dessen Adresse vor Gericht zu seinem Schutz nicht genannt wurde, wurde nach eigener Aussage im Zeugenstand mehrfach mit dem Leben bedroht. „Ich bring euch alle um“ und „das werdet ihr noch bereuen“ habe er gedroht.

Auf der Anklagebank zeigte 41-Jährige kein Anzeichen von Reue oder Schuldeinsicht. Während der Verhandlung standen Polizeibeamte bereit, vorbereitet auf einen weiteren Wutausbruch des Mannes. Doch der blieb glücklicherweise aus.

 
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    Im Gericht stehen Polizisten bereit, falls der Angeklagte einen Wutausbruch bekommt??? Das heißt, das Gericht weiß um die Gefährlichkeit des Mannes und gibt nur eine Bewährungsstrafe. Unglaublich. Wer passt jetzt auf den Mann oder noch wichtiger, auf die Frau, die Kinder und den neuen Lebensgefährten auf? Wenn da mal nicht der nächste Vorfall vorprogrammiert ist..... Manchmal zweifelt man an unsere Gerichte....
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