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HASSFURT
Bewährung für dreisten Betrug
msch
 |  aktualisiert: 13.01.2016 11:09 Uhr

„Einen derart dreisten Betrugsfall erlebt man selten“, kommentierte Staatsanwalt Alexander Baum das Vorgehen einer 32-Jährigen, die am Freitag zwar zum ersten Mal auf der Anklagebank eines Gerichts saß, in Sachen Betrugsdelikte jedoch schon lange kein unbeschriebenes Blatt mehr ist.

Fünfmal hatte sie deswegen seit dem Jahr 2003 schon Geldstrafen erhalten, nun sprach das Amtsgericht erstmals eine Freiheitsstrafe von acht Monaten aus, die es für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Die Altenpflegerin muss außerdem 1000 Euro an die Lebenshilfe in Haßfurt überweisen.

Das Gericht legte ihr mehrere Betrugsdelikte zur Last. Am schwerwiegendsten war ein Vergehen, das sie sich im Mai 2012 leistete. Damals legte die Angeklagte dem Jobcenter das vermeintliche Schreiben eines Altenheims vor, in dem bestätigt wurde, dort nie gearbeitet zu haben. Doch das Papier – inklusive Stempel und Unterschrift – entpuppte sich als Fälschung. Die Heimleitung gab an, das Schreiben nicht verfasst zu haben und bestätigte gleichzeitig, dass die Angeklagte zweieinhalb Monate beschäftigt war. Den Verdienst wollte die Angeklagte gegenüber dem Jobcenter verschweigen, um weiterhin Hartz-IV beziehen zu können. Aufgrund weiterer falscher Angaben zahlte die Behörde gut 2300 Euro zu Unrecht an die Beschuldigte aus.

Eine weitere Einnahmequelle sprudelte mit Ebay-Scheinverkäufen. Bei der Internet-Auktionsplattform veräußerte sie ein Netbook für 193 Euro und einen Kindersitz für 74 Euro. Als die Käufer gezahlt hatten, blieb die Frau die Lieferung der Artikel schuldig. Als Grund gab sie vor Gericht an, sie habe im Falle des Netbooks kein Geld für die Versandkosten gehabt – es ging um 6,90 Euro. „Das ist eine faule Ausrede. Lachhaft. Wenn Sie den Mund aufmachen, lügen Sie“ warf der Vorsitzende ein.

Nach weiterem Nachhaken durch den Richter gab die Beschuldigte kleinlaut zu, das Netbook ein zweites Mal verkauft zu haben. Im Fall des Kindersitzes gab sie zunächst an, sie habe die Portokosten in Höhe von über 20 Euro nicht zahlen können. Daraufhin habe sie den Kaufpreis zurücküberweisen wollen, jedoch keine Bankverbindung gehabt. Nach kurzer Unterredung mit ihrem Anwalt gab sie schließlich zu, die Betrügereien begangen zu haben.

Staatsanwalt Alexander Baum sah einen direkten Vorsatz in allen fünf Fällen für gegeben. „Die Zeit der Geldstrafen ist vorbei“ meinte er und beantragte eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Richter Roland Wiltschka reichte dies nicht aus. Er verhängte zusätzlich die Geldauflage von 1000 Euro. Viel Geld für die Mutter dreier Kinder, die bereits den Offenbarungseid geleistet hat. Das Verfahren wegen Urkundenfälschung wurde eingestellt.

 
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