
Mit einer halben Flasche Wodka intus ist ein damals 19-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in einer Nacht im Juni letzten Jahres in eine Erdgeschosswohnung in Haßfurt eingestiegen. Dafür öffnete er ein gekipptes Fenster, wobei er einen Schaden von rund 150 Euro anrichtete. In der Wohnung schüttete er Konservendosen aus und ließ Weinflaschen, Lebensmittel und Reinigungsmittel im Wert von rund 60 Euro mitgehen.
Am Mittwoch erhielt der heute 20-Jährige die Quittung für seine Tat am Jugendschöffengericht, das ihn wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Sachbeschädigung nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage in Höhe von 2500 Euro verurteilte, zahlbar an die Caritas.
Schon mit 14 in Konflikt mit dem Gesetz geraten
Auf der Anklagebank erklärte Verteidiger Alexander Wessel, dass sein Mandant damals betrunken war und wahllos in die Wohnung einstieg. Seit dem 1. September letzten Jahres arbeite der Angeklagte im 3-Schicht-Betrieb und sei drogenfrei. Das war er lange Zeit in seinem jungen Leben nicht. Im Jahr 2021 wurde er wegen eines Drogendelikts, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ins Urteil einbezogen war damals eine vorangegangene Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls. Bereits im Alter von 14 Jahren musste er sich erstmals wegen Diebstahls verantworten, ein Jahr später wurde er wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs zu einer Woche Jugendarrest verurteilt.
Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe hatte der 20-Jährige keine leichte Kindheit. Seine Eltern saßen zeitweise in U-Haft. Er rutschte ab in einen problematischen Freundeskreis und nahm Drogen, was zu Straftaten führte.
Richter spricht von "sinnloser Aktion"
Die Staatsanwältin forderte eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro nach Jugendrecht, der Verteidiger erachtete 1000 Euro für ausreichend. Das Jugendschöffengericht ging über beide Anträge hinaus. Die Tat bezeichnete der Vorsitzende Richter Patrick Keller als "sinnlose Aktion". Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass die Wohnung leer war. Die Tatsache, dass der Täter sich im Gerichtssaal bei allen Beteiligten per Handschlag persönlich entschuldigte, rechnete ihm das Gericht hoch an. Der Angeklagte habe "erhebliche Fortschritte gemacht", sagte Keller. Dennoch handle es sich bei der Tat um kein Bagatell-Delikt. Der Angeklagte sei "angezählt". Er solle die Finger von Drogen lassen und seinen Job behalten, riet ihm der Vorsitzende. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.