zurück
Haßfurt
Betrug und Wucher: Vater und Sohn müssen sich vor Gericht verantworten
Wegen Betrügereien in ihrer Handwerksfirma wurden die beiden Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Alte Leute seien "übers Ohr gehauen" worden, sagte der Richter.
Vor dem Jugendschöffengericht des Haßfurter Amtsgerichts mussten sich ein Vater und sein Sohn wegen Betrügereien in ihrer Firma verantworten.
Foto: René Ruprecht | Vor dem Jugendschöffengericht des Haßfurter Amtsgerichts mussten sich ein Vater und sein Sohn wegen Betrügereien in ihrer Firma verantworten.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 09.02.2024 20:01 Uhr

Auf der Anklagebank vor dem Haßfurter Amtsericht saßen ein Vater (42) und sein heute 20-jähriger Sohn. Die beiden hatten eine betrügerische Handwerksfirma betrieben. Der vorsitzende Jugendrichter Martin Kober fand deutliche Worte für das Geschäftsgebaren des Duos: "Die alten Leute wurden übers Ohr gehauen!" Weil der Sohn zur Tatzeit noch als Jugendlicher galt und die Taten gemeinschaftlich begangen wurde, landete die Anklage wegen Betrugs und Wucher vor dem Jugendschöffengericht. Während der Sohn eine einjährige Bewährungsstrafe kassierte, erhielt sein Vater als Drahtzieher der ganzen Sache eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls auf Bewährung.

Ein "Strohmann" als Chef der Firma

In dem Verfahren ging es um eine Handwerksfirma und die Art und Weise, wie sie mit Kundenaufträgen umging. Der Vater hatte bereits früher eine Gebäudereinigungs- und Gartenbaufirma betrieben. Weil er mehrere Male wegen Betrügereien zu Geldstrafen verurteilt worden war, entzog ihm das Landratsamt Haßberge im Oktober 2019 die Betriebserlaubnis. Um dennoch weitermachen zu können, überredete er Anfang 2020 seinen Sohn, als "Strohmann" ein Gewerbe anzumelden.

Dessen Verteidiger Jürgen Borowka argumentierte, dass dieser keinesfalls in der Lage gewesen sei, ein Geschäft eigenständig zu führen. Dies sei augenfällig, da sein Mandant eine Sonderschule besucht habe und nicht in der Lage sei, selbständig ein Gewerbe auszuüben. Vielmehr habe damals der Vater dem Sohn erklärt, nichts weiter als die Anmeldung unterschreiben zu müssen. Insofern habe der Sohn mit allem, was in der Firma "krumm" gelaufen sei, nichts zu tun. Diese Einlassung erwies sich im Laufe der Verhandlung allerdings als nicht stichhaltig. Denn zumindest bei einem Auftrag war der junge Mann nachweislich einen ganzen Tag anwesend und arbeitete mit.

21 000 Euro ohne Kostenvoranschlag oder schriftliche Rechnung

Den größten Schnitzer leistete sich die Handwerksfirma bei einem Auftrag im Frühsommer 2020 in Viereth im Landkreis Bamberg. Dort wollte eine 79-jährige Rentnerin in ihrem Garten eine Hecke schneiden, ein Gartenmäuerchen instand setzen und etliche Bäumchen fällen lassen. Die Firma rückte mit vier Mann an und werkelte – nach Aussage der Kundin "mehr schlecht als recht" – über zweieinhalb Tage in dem Grundstück. Dafür verlangte der angeklagte Vater, also der faktische Unternehmensinhaber, von der Frau sage und schreibe 21 000 Euro.

Dabei gab es weder einen Kostenvoranschlag noch eine schriftliche Rechnung. Dies sei bewusst so gemacht worden, sagte der Staatsanwalt, um von vornherein etwaige Gewährleistungsansprüche zu umgehen. Richter Kober rechnete vor, dass der verlangte Betrag völlig überzogen war und bezeichnete ihn eindeutig als "Wucher". Dass Juristen von Wucher sprechen können, müssen zum einen die ortsüblichen und normalen Margen um mehr als 100 Prozent überschritten sein. Zum anderen muss nachgewiesen werden, dass die Unerfahrenheit oder das mangelnde Urteilsvermögen ausgenutzt wurde.

Kein Zweifel an der Schuld der Angeklagten

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer fünfstelligen Schadenssumme, die durch das betrügerische Verhalten der Beschuldigten entstanden sei. Da sie versucht hatten, alles zu verschleiern, attestierte er ihnen eine hohe kriminelle Energie. Auch, weil der Vater bereits sieben und der Sohn vier Vorstrafen auf dem Kerbholz haben, forderte er für beide eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Das Urteil des Schöffengerichts ließ keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Allerdings gewährte ihnen das Gericht nochmals eine Bewährung. Zusätzlich zu der jeweiligen Bewährungsstrafe muss der Heranwachsende noch 500 Euro an den Jugendtreff Ebern und der Vater 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde der Richterspruch sofort rechtskräftig.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Manfred Wagner
Betrug
Bewährungsstrafen
Kundenaufträge
Söhne
Väter
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top