
Auf der Anklagebank vor dem Haßfurter Amtsericht saßen ein Vater (42) und sein heute 20-jähriger Sohn. Die beiden hatten eine betrügerische Handwerksfirma betrieben. Der vorsitzende Jugendrichter Martin Kober fand deutliche Worte für das Geschäftsgebaren des Duos: "Die alten Leute wurden übers Ohr gehauen!" Weil der Sohn zur Tatzeit noch als Jugendlicher galt und die Taten gemeinschaftlich begangen wurde, landete die Anklage wegen Betrugs und Wucher vor dem Jugendschöffengericht. Während der Sohn eine einjährige Bewährungsstrafe kassierte, erhielt sein Vater als Drahtzieher der ganzen Sache eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls auf Bewährung.
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