zurück
Stettfeld
Gemeinderat Stettfeld: Betriebskostenabrechnung muss noch mal auf der Prüfstand
Betriebskostenabrechnung       -  Auch vermietende Wohnungseigentümer müssen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der geltenden Frist erstellen.
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn | Auch vermietende Wohnungseigentümer müssen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der geltenden Frist erstellen.
Günther Geiling
 |  aktualisiert: 22.03.2022 02:23 Uhr

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2020 war Thema im Gemeinderat von Stettfeld, zumal die Fraktion der Stettfelder Dorfgemeinschaft hierzu Fragen hatte. Dabei ging es um die Betriebskostenabrechnung der ehemaligen Gaststätte Strätz. Der Gemeinderat nahm dann zwar das Ergebnis und die Stellungnahme der Verwaltung zur Rechnungsprüfung zustimmend zur Kenntnis, sprach sich aber dafür aus, die Betriebskostenabrechnung durch die überörtliche Rechnungsprüfung einer weiteren Prüfung unterziehen zu lassen.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar