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Ebern
Besonderer Wahltag im Seniorenzentrum
Auf dem Foto von rechts Oskar Rüpplein, Anni Krug, Elke Panhans, Berta Steinrichter, Einrichtungsleiter Stefan Dünkel; stehend im Hintergrund Heimbeiratsvorsitzender und Externer Emil Platzer.
Foto: Manuel Hofmann | Auf dem Foto von rechts Oskar Rüpplein, Anni Krug, Elke Panhans, Berta Steinrichter, Einrichtungsleiter Stefan Dünkel; stehend im Hintergrund Heimbeiratsvorsitzender und Externer Emil Platzer.
Pressemitteilung
 |  aktualisiert: 19.12.2021 02:21 Uhr

Ein besonderer Wahltag in Ebern: Zwölf Kandidat_innen stellten sich den Bewohner_innen des Seniorenzentrums St. Elisabeth zur Wahl, um sie im Heimbeirat zu vertreten. 61 Stimmzettel fanden ihren Weg in die Urnen und nach dem Auszählen standen die Vertreter_innen der Pflegeheimbewohner_innen fest: Berta Steinrichter und Emil Platzer, Elke Panhaus, Oskar Rüpplein und Anni Krug sind jetzt das Bindeglied zwischen Bewohnerschaft und Einrichtungsleitung. Mit den Mitsprache- und Mitwirkungsrechten des Heimbeirats, die in der bayerischen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes geregelt sind, ist diese gewählte Vertretung das zentrale Mitwirkungsgremium und die Interessenvertretung für die Bewohner_innen in einem Heim. Dabei können nicht nur Bewohner_innen sich aufstellen lassen, auch Angehörige bzw. Externe können kandidieren, wie Emil Platzer, der schon länger das Leben und Arbeiten in St. Elisabeth begleitet.

 "Es ist toll, dass sich immer wieder Bewohner_innen finden, die ein solches Amt übernehmen", meint Stefan Dünkel, der für die Diakonie Bamberg-Forchheim das Seniorenzentrum in Ebern leitet. "Sie sind das Sprachrohr der Bewohner_innen." Zu den Aufgaben eines Heimbeirats oder einer Bewohnervertretung gehört es u.a., Beschwerden und Anregungen der Senior_innen entgegenzunehmen, mit der Leitung zu besprechen und Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sich positiv auf das Leben im Seniorenzentrum auswirken. Seine Mitglieder helfen zudem neu eingezogenen Bewohner_innen sich im Seniorenzentrum gut einzuleben. "Wir sind aber auch als Leitung und Träger verpflichtet, den Heimbeirat beispielsweise bei der Verpflegungsplanung mit einzubeziehen oder wenn größere bauliche Umgestaltungen vorgenommen werden sollen", erklärt Stefan Dünkel. Im Seniorenzentrum St. Elisabeth gibt es dahingehend einiges zu tun für die Mitglieder des Heimbeirats, steht doch der Neubau der Einrichtung an.

Die fünf frisch gewählten Heimbeiräte freuen sich auf ihre Aufgaben im Seniorenzentrum St. Elisabeth und feierten erst einmal gemeinsam mit allen Bewohner_innen und den Mitarbeitenden die erfolgreiche Wahl.

Von: Ute Nickel (Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Diakonie-Seniorenzentrum St. Elisabeth der Diakonie Bamberg-Forchheim)

 
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  • S. R.
    Einer der wenigen Beiträge über Bewohnerbeiräte. Eine gute Presse der Einrichtung. Doch der eigentliche Grund der Wahl wird verschwiegen. Nur mit der Unterschrift des Heimbeirates unter das Entgelterhöhungsverlangen an die Pflegekassen kann eine neue Vereinbarung unterzeichnet werden. Seit Anbeginn des Pflegegesetzes (SGB XI) ist diese Formvorschrift in § 85 Absatz 3, Satz 2, letzter Halbssatz SGB XI verankert. Gewählt werden können auch Angehörige, Betreuer und Seniorenbeiräte. Die Grundlage findet sich im Wohn- und Teilhabegesetz des Landes. Es gibt erst ein Buch, welches die Aufgaben näher beleuchtet "Der Bewohnerbeirat". Die Mitwirkung der Betroffenen wird bei den Preisen immer wichtiger.
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