„Sage mir, mit wem du umgehst, so sage ich dir, wer du bist“, wusste schon Goethe. Dass dieser Spruch oftmals zutrifft, zeigt sich immer wieder im Gerichtssaal. Bei der jüngsten Verhandlung vor dem Jugendgericht ging es darum, dass ein 19-Jähriger wiederholt mit Rauschgift zu tun hatte, da er sich von seinem dubiosen Freundeskreis nicht trennen konnte oder wollte. Weil die Ermittler bei einer Hausdurchsuchung in seinem Zimmer rund 15 Gramm Marihuana fanden, muss er 500 Euro blechen, ein Wochenende in den Jugendknast und darf einen Monat lang kein Kraftfahrzeug führen.
Es war am späten Nachmittag des 24. Oktober letzten Jahres, als die Polizei auf der Autobahn bei Werneck eine Verkehrskontrolle durchführte. Als sich ein junger Fahrer in einem VW Golf näherte, winkten sie ihn heraus. Vielleicht fielen den erfahrenen Beamten das sonderbare Verhalten des Fahranfängers oder dessen erweiterte Pupillen auf, jedenfalls ordneten sie eine Blutentnahme an.
Bei der Blutanalyse fand sich zwar kein Alkohol, aber eine Konzentration von 1,9 Nanogramm Tetrahydrocannabinol, kurz THC genannt – ein eindeutiger Beweis dafür, dass der junge Mann unter Drogen stand. THC ist eine psychoaktive Substanz und berauscht. Daraufhin erfolgte eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des 19-Jährigen im Maintal. Dabei wurden die Ermittler schnell fündig und konnten den Stoff sicherstellen.
Vor Gericht erschien der junge Gerüstbauer in Begleitung seines Rechtsanwalts Rainer Werthmann. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und beteuerte auf Nachfrage von Jugendrichter Martin Kober, dass er zukünftig die Finger von dem Zeug lassen will. Sein Verteidiger ergänzte, dass sein Mandant regelmäßig an einem Drogenscreening teilnehme, um seine Drogenabstinenz zu dokumentieren. Von seinem ehemaligen Freundeskreis, der im Drogenmilieu angesiedelt ist und einen fatalen Einfluss auf den jungen Mann hatte, habe dieser sich mittlerweile getrennt.
Auch der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich bestätigte, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit immer wieder in die Drogenszene abgerutscht sei. Charakteristisch für ihn sei seine „labile Psyche“. Dadurch bedingt kam es auch zu einem Ausbildungsabbruch und zu den drei Einträgen in seinem Vorstrafenregister. Bereits zweimal erwischte man ihn ohne Fahrerlaubnis hinter dem Steuer eines Autos, einmal kassierte er eine saftige Geldstrafe, weil er mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte. Während der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit hinwies, betonte der Verteidiger die günstige Sozialprognose für seinen Mandanten.
Nach der Urteilsverkündung ermahnte der Jugendrichter den Verurteilten ernsthaft, zukünftig die Finger vom Rauschgift zu lassen – und keinen Kontakt mehr zu zweifelhaften Freunden zu suchen. Da der Heranwachsende eine Mitfahrgelegenheit zu seiner Arbeitsstelle hat, trifft ihn das einmonatige Fahrverbot nur in seiner Freizeit. „Da dürfen Sie sich auch nicht aufs Mofa setzen“, schärfte ihm der Vorsitzende ein. (mwa)