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Theres
Bald sind Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtungen in Theres fällig
Christian Licha
 |  aktualisiert: 07.11.2021 02:34 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Theres bekommen bald Post von der Verwaltungsgemeinschaft. Hierbei geht es um Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtungen, die in drei Jahresraten zu entrichten sind. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag hierzu die entsprechende rechtliche Grundlage gelegt.

Wie zweiter Bürgermeister Manfred Rott, stellvertretend für den entschuldigten Bürgermeister Matthias Schneider erklärte, kann die Gemeinde nach dem Kommunalabgabengesetz "zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet." Die Gemeinde erhebt für die Gesamtmaßnahme aus bereits durchgeführten Maßnahmen sowie den Maßnahmen, die in den kommenden fünf Jahren durchgeführt werden sollen, eine Vorauszahlung. Nach Abschluss aller Teilmaßnahmen der Verbesserungsmaßnahme werden die endgültigen Beitragsätzen beschlossen und erforderlichen Falles eine abschließende Erhebung von Verbesserungsbeiträgen durchgeführt.

Investitionsaufwand von 2 440 934 Euro

Die Gemeinde Theres und der Abwasserzweckverband (AZV) haben zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung bereits einen Ersatzneubau der Kläranlage Buch, einen Sandfang in Horhausen und die Kanalumverlegung wegen des Mainbrückenneubaus durchgeführt. Baulich fertiggestellt, aber noch nicht endgültig abgerechnet sind die Kanalsanierung in der Brunnenstraße in Untertheres und die Inlinersanierung des Mischwasserkanals in der Ölgartenstraße. Als nächste Maßnahmen sind geplant: Neubau Pumpwerk Süd bei Horhausen mit Leitung zum Maindücker, Erweiterung Stauraumkanal Untertheres II sowie Kanalsanierung und diverse weitere Maßnahmen in Buch.

Die Kosten der Maßnahmen des AZV werden entsprechend dem Verhältnis der in den beteiligten Gemeinden angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner getragen. Der Gesamtinvestitionsaufwand für die Gemeinde Theres beträgt 3 515 305 Euro. Nach Abzug des Anteils für die Straßenentwässerung und der Fördermittel für die Kläranlage Buch verbleibt ein umlagefähiger Investitionsaufwand von 2 440 934 Euro. 

Der Gemeinderat war sich einig, dass die Kosten der Verbesserungsmaßnahme vollständig durch Beiträge erhoben werden sollen. Hierdurch kann die Erhöhung der Abwassergebühren am ehesten vermieden werden. In der Gesamtrechnung sei die Beitragsfinanzierung für die Bürgerinnen und Bürger der günstigere Weg.

Herstellungsbeitrag nun billiger

Wie vom Büro Dr. Schulte – Röder Kommunalberatung durch eine Globalberechnung ermittelt, ergibt sich ein Grundstücksflächenbeitrag von 0,76 Euro pro Quadratmeter und ein Geschossflächenbeitrag von 4,39 Euro pro Quadratmeter. Die Erhebung des Beitrags wird in drei Jahresraten erfolgen. Die erste Rate zu 40 Prozent des Beitrags wird zeitnah noch im Jahr 2021 erhoben. Die Erhebung der Folgebeiträge erfolgt zum 30. Juni 2022 und 30. Juni 2023 mit jeweils 30 Prozent.

Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat einen neu kalkulierten Herstellungsbeitrag, der für künftige Bauherren gilt. Danach beträgt der neue Grundstücksflächenbeitrag 1,52 Euro pro Quadratmeter (bisher 1,53 Euro) und der Geschossflächenbeitrag 6,66 Euro pro Quadratmeter (bisher 8,69 Euro). Grund für die Senkung des Beitragssatzes ist, dass erstmals ein Flächenverzeichnis vorhanden ist, das die aktuellen und tatsächlich beitragspflichtigen Grundstücks und Geschossflächen umfasst. Dies ist das Ergebnis der durchgeführten Aufmessarbeiten. Ebenfalls hat sich die Rechtsprechung seit 1993 bezüglich der Ermittlung der Herstellungsbeiträge verändert. Der Straßenentwässerungsanteil ist in voller Höhe in Abzug zu bringen und über allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren. Im Jahr 1993, als der bisherige Beitragssatz ermittelt wurde, wurden nur Teile des Straßenentwässerungsanteils eingerechnet.

 
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  • die-appels@gmx.de
    Hier muss leider nur der Vermieter die Beiträge bezahlt jedoch nicht der Mieter der aber genauso in den Genuss der Verbesserung der Abwasserbeseitigung kommt , wo ist hier die der Gerechtigkeit ?
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