Im Sommer ist Baden im Main wieder sehr beliebt. Allerdings ist das oftmals gefährlich und nicht überall zulässig. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Schweinfurt macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass nach der Badeverordnung das Baden und Schwimmen in bestimmten Bereichen auf der ganzen Breite des Mains nicht erlaubt ist, insbesondere von 100 Meter oberhalb bis 100 Meter unterhalb von Brücken, Wehr- und Schleusenanlagen, einschließlich der Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen und Hafeneinfahrten.
Das WSA bittet, die geltenden Bade-, Benutzungs- und Befahrensverbote im eigenen Interesse zu bachten. Das Schwimmen und Bootfahren in den gesperrten Bereichen berge erhebliche Gefahren für Leib und Leben, teilt die Behörde mit. Sehr gefährlich sei der Sog im Bereich von Schiffen. Besonders für kleine Kinder ist beim Baden in sehr flachen Buchten an der Bundeswasserstraße bei vorbeifahrenden Schiffen Obacht geboten: Die Schiffsschrauben ziehen das Wasser aus der Bucht und drücken es hinter dem Schiff verstärkt in die Bucht zurück. Eltern werden daher eindringlich gebeten, Ihre Kinder zu schützen, indem sie diese regelmäßig auf die Gefahren und Verbote hinweisen.
Weitere Informationen im Internet: Badeverordnung und Betriebsanlagenverordnung, www.ast-sued.gdws.wsv.de, Binnenschifffahrtstraßenordnung: www.elwis.de.