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Haßfurt
Haßbergkreis: Ausgezahlte Corona-Soforthilfen werden an Finanzamt gemeldet
Bearbeitet von Andreas Köster
 |  aktualisiert: 17.02.2022 02:20 Uhr

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Haßberge weist laut einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Regierung von Unterfranken aktuell die Finanzbehörden über die ausgezahlten Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 informiert. Auch die Unternehmen erhalten ein Informationsschreiben, welche Daten übermittelt werden.

Die Regierung von Unterfranken übermittelt an die Finanzverwaltung folgende Daten:

Art der Zahlung: Corona Soforthilfe, Höhe der Zahlung, Datum der Bewilligung, Datum der Zahlung/ der Zahlungsanordnung, Bankverbindung, Firma oder Name, Anschrift und Steuernummer. Die Mitteilung betrifft nur die Corona-Soforthilfen (Bund und Freistaat) aus dem Frühjahr 2020 und keine anderen Hilfen wie Überbrückungshilfen oder November-/Dezember-Hilfen. Sie umfasst auch nur Zahlungen aus dem Jahr 2020. Die „Höhe der Zahlung“ wurde aus der Summe der Auszahlungen abzüglich der im Jahr 2020 getätigten Rückzahlungen errechnet. Rückzahlungen aus den Jahren 2021/2022 sind darin nicht berücksichtigt.

Bei korrekten Daten nichts veranlassen

Sind die Daten korrekt, müssen die Soforthilfe-Empfänger nichts veranlassen. Sind die Daten hingegen unzutreffend oder fehlerhaft, haben die Soforthilfeempfänger die Möglichkeit, die übermittelten Daten zu korrigieren. Diese Korrektur kann nur digital über einen individuellen, im Schreiben enthaltenen Link vorgenommen werden, so die Mitteilung.

Die Regierung von Unterfranken erhält aktuell eine Vielzahl telefonischer Rückfragen von Soforthilfeempfängern, die sich unsicher sind, ob das Schreiben nd der darin enthaltene Link echt sind. Beides ist der Fall, auch wenn an keiner Stelle das Bewilligungs-Aktenzeichen genannt, sondern eine völlig neue „MVO“-Nummer (Mitteilungsverordnungsnummer) angegeben wird.

Fragen zur Versteuerung der Corona-Soforthilfen sollten mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Die Bewilligungsstellen könnten diese Fragen nicht beantworten, heißt es aus dem Landratsamt.

Weitere Informationen zu den Soforthilfen, Rückmeldeverpflichtungen (Rückzahlungen) sowie zur Versteuerung und Mitteilung an die Finanzbehörden finden sich unter folgendem Link: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/

 
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