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Salmsdorf
Salmsdorf: Ausbauvereinbarung aus dem Jahre 2006 wieder gültig
Günther Geiling
 |  aktualisiert: 10.04.2022 02:22 Uhr

Noch einmal war die Dorferneuerung mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Salmsdorf Gegenstand der Diskussion im Marktgemeinderat. Vor kurzem hatte das Verwaltungsgericht in Würzburg die Bescheide für rechtlich unzulässig erklärt, und nun musste das Ratsgremium erneut eine Vereinbarung aus dem Jahre 2006 billigen, mit der gleichzeitig die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen aufzuheben waren. Dies wurde einstimmig genehmigt und die Verwaltung aufgefordert, je nach Widerspruch Rückzahlungen zu vollziehen oder Beiträge einzubehalten.

Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) erinnerte daran, dass der Marktgemeinderat im Jahre 2006 mit den Anliegern in Salmsdorf zum Ausbau vorbestimmter Straßenzüge eine außerhalb des geltenden Straßenausbaubeitragsrechtes gelegene Ausbauvereinbarung in Form eines Baukostenzuschusses beschlossen hatte. Dieser Beschluss sei aber 2017 erneut beraten und darauf die von der Aufsichtsbehörde geforderte Aufhebung seitens des MGR Rentweinsdorf negativ bestätigt worden.

Es sei durch das Landratsamt 2018 eine Ersatzvornahme vorgenommen wurden, und dann sei vom Marktgemeinderat die 2006 mit den Bürgern geschlossene Vereinbarung bestätigend aufgehoben worden. "Insofern muss diese Vereinbarung formal rechtlich wieder in Kraft gesetzt werden, um die von den Grundholden seit 2006 bis 2012 geleisteten Zahlungen und die in den Ausbaubeitragsbescheiden abgesetzten Vereinszahlungen auch zur Refinanzierung der Baukosten von Seiten der Marktgemeinde Rentweinsdorf einbehalten zu dürfen. Ohne Kostenbeteiligung der Grundholden (Straßenanlieger) wäre sonst kein Ausbau der Ortsstraßen in Salmsdorf im Rahmen der Dorferneuerung mit der TG Salmsdorf möglich gewesen."

Kostenerstattung vorsehen

Da der Markt Rentweinsdorf im Februar die Entscheidung im Musterprozess akzeptiert hat, ging es auch um die Gleichstellung aller Anlieger aus Salmsdorf und um Entschädigungen aus dem Härtefallfonds. "Mit denjenigen, die die festgesetzten Ausbaubeiträge tatsächlich bezahlt haben, wäre außerdem eine Kostenerstattung für den Fall vorzusehen, dass diese nicht schon aus dem beantragten Härtefallfonds der Regierung Leistungen erhalten haben."

Der Bürgermeister betonte, dass dies aber auch nicht nur zu Lasten des Marktes Rentweinsdorf gehen könne, wenn man sich an ursprünglich festgesetzte und vereinbarte Kostenrahmen bewusst nicht hält und auch nicht gehalten hat. "Diesen Tatbestand müssen die Anlieger aus Salmsdorf und die TG-Vertreter aus Salmsdorf für sich belastbar anrechnen lassen. Solches Verhalten entspricht nicht in allen Belangen den vernünftigen Regeln im geschäftlichen Rechtsverkehr."

Von der Interessensgemeinschaft BIG nahm Günther Vetter Stellung und betonte, dass der Gemeinderat rechtssichere Zustände herstellen müsse, weil man auch nur vier Wochen Einspruchsfrist habe. Dies sei insbesondere auch wegen der Fördergelder notwendig, denn jeder Grundstückseigentümer brauche Rechtssicherheit.

Der Gemeinderat beschloss also, dass die Ausbauvereinbarung aus dem Jahre 2006 wieder Geltung erlangt. Die Verwaltung wurde angewiesen, weitere Festsetzungen aus den Jahren 2017 aufzuheben und sie auf der Grundlage der abgeschlossenen Ausbauvereinbarung von 2006 abzuwickeln.

Alle nachgeordneten Verwaltungsakte wurden aufgehoben. Außerdem wurde angeordnet, die Rückzahlungen für Grundholden mit Widerspruch zu vollziehen und die Beiträge ohne Wiederspruch nach § 130 der Abgabeverordnung einzubehalten. Dem stimmte das Gremium einmütig zu.

 
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