zurück
Ebelsbach
Ausbauten am Golfplatz und Leinenpflicht für "große Hunde" in der Gemeinde Ebelsbach
Blick auf das Clubhaus am Golfplatz in Steinbach, an das der Golfclub Hassberge Unterstellhallen für Golfcarts und einen Lagerraum anbauen will.
Foto: Günther Geiling | Blick auf das Clubhaus am Golfplatz in Steinbach, an das der Golfclub Hassberge Unterstellhallen für Golfcarts und einen Lagerraum anbauen will.
Günther Geiling
 |  aktualisiert: 23.04.2025 02:42 Uhr

Mit der Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden beschäftigte sich der Gemeinderat Ebelsbach in seiner jüngsten Sitzung. Dabei bestimmt sich die Eigenschaft eines Kampfhundes nach der Verordnung der Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit und als große Hunde gelten solche mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern.

VG-Geschäftsleiter Mathias Stretz erinnerte daran, dass die Gemeinde zum letzten Mal im Jahr 2003 eine solche Verordnung erlassen hat, diese aber nun aktualisiert und auf den neuesten Rechtsstand gebracht werden müsse. Die Bezeichnung als "großer Hund" sei natürlich auf das individuelle Maß des Hundes abzustimmen, unabhängig davon, welche Größe ausgewachsene Hunde der betreffenden Rasse regelmäßig erreichen. Hierzu zählten insbesondere der ausgewachsene Schäferhund, die Deutsche Dogge, der Boxer, der Rottweiler und der Dobermann.

Die genauen Bestimmungen der Leinenpflicht

Anleinpflicht bedeute, dass Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen sind. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten. Außerdem ist die Leine an einem schlupfsicheren Halsband oder Geschirr zu befestigen, aus dem ein selbständiges Entweichen des Hundes nicht möglich ist. Ebenso muss die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

Diese Anleinpflicht gelte nicht für Blindenhunde, Rettungshunde und Hunde von Behörden wie Zollverwaltung, Bundesgrenzschutz oder dem Bewachungsgewerbe. Andere Verordnungen der Gemeinde bleiben von dieser Verordnung unberührt. Demnach ist das freie Umherlaufen von Hunden in Grünanlagen verboten. Auf Kinderspielplätzen sowie auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet ist das Mitführen von Tieren generell untersagt. Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Dem stimmte das Gremium zu.

Lagerhalle, Starterhäuschen und Hallen für Golfcarts

Vom Golfclub Hassberge lag ein Bauantrag vor für die Flurnummern 1299 und 1349 für die Errichtung einer Lagerhalle, eines Starterhäuschens und für den Anbau von zwei Unterstellhallen für Golfcarts. Der Lagerraum mit zwei Kühlzellen wird direkt am Clubhaus angebaut. Östlich der bestehenden Sanitär- und Lagerräume entsteht eine offene Unterstellhalle (12,40 mal sechs Meter) für Golfcarts in Holzständerbauweise. Östlich des Clubhauses, hinter dem Parkplatz, soll ein Starterhäuschen aufgestellt werden. Nach Meinung der Bauverwaltung stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen, die endgültige Bescheiderteilung obliegt aber der Naturschutzbehörde und dem Landratsamt.

Ein Antrag auf einen Vorbescheid lag dann für die Errichtung einer Koppel, einer Umzäunung und zweier Weidezelte auf der Flurnummer 458 der Gemarkung Gleisenau vor, die für zwei Pferde gedacht ist. Das Baugrundstück befinde sich jedoch im Außenbereich und die Beurteilung der Maßnahme obliege damit der Naturschutzbehörde und dem Landratsamt. Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist die Gemeinde Ebelsbach, die das Grundstück verpachtet hat. Sie erteilte dem Vorbescheid das Einvernehmen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Ebelsbach
Günther Geiling
Bauanträge
Kampfhunde
Landratsamt Bamberg
Naturschutzbehörden
Verordnungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top