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HASSFURT
Aus Not zum Betrug: Haftstrafe für 24-Jährigen
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:39 Uhr

Not macht bekanntlich erfinderisch. Doch für seinen kriminellen Erfindungsreichtum hat das Amtsgericht einen 24-Jährigen am Mittwoch wegen Diebstahl, Urkundenfälschung und Betrug zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Wirtschaftliche Not trieb den gelernten Schreiner und Kfz-Mechaniker Anfang des Jahres 2014 aus seiner Heimat Rumänien nach Deutschland, wo er als Bauhelfer mehr Geld verdienen wollte als die 150 Euro, die er nach eigenen Angaben als Kfz-Mechaniker in Rumänien monatlich verdiente. Von dort aus hatte er bereits 50 Euro einem Vermittler bezahlt, der ihm in Deutschland in Lohn und Brot bringen sollte. Doch daraus wurde nichts.

Um trotzdem zu Geld zu kommen, geriet der 24-Jährige auf die schiefe Bahn. In Dresden schraubte er laut Anklage im März 2014 die Nummernschilder eines Opel Corsa auf sein eigenes Auto, das er anschließend auftankte und ohne zu zahlen weiterfuhr. Im Juli 2014 ging er mit einer gefundenen Bankkarte auf Einkaufstour. In einer Tankstelle in Ebern kaufte er damit für 845,80 Euro ein, darunter 16 Stangen Zigaretten. In einer weiteren Tankstelle kaufte er für 668,30 Euro mit dem Plastikgeld ein, hauptsächlich Zigaretten. In beiden Fällen musste der Angeklagte keine PIN-Nummer angeben, sondern zahlte im Lastschriftverfahren.

In einem weiteren Fall wurde er bereits vom Amtsgericht in Coburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil bezog Richterin Ilona Conver in ihr Urteil mit ein. Damals hatte er mit derselben Betrugsmasche eine Tankstelle um 1050,84 Euro geprellt, wofür er zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt wurde.

Vor Gericht räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger die Vorwürfe ein. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte für den „reisenden Täter“ eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung, da der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft sei.

Eine Freiheitsstrafe sei „unangemessen“, meinte der Verteidiger. Das Amtsgericht Coburg habe nur eine Geldstrafe verhängt. Zudem habe sein Mandant ein komplettes Geständnis abgelegt, aus einer Notsituation heraus gehandelt und bereits „Hafteindruck“, da er sich seit Februar in Haft in der JVA Bamberg befindet, von wo aus er mit Fußfesseln vorgeführt wurde. Der Anwalt hielt eine Geldstrafe oder maximal eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für ausreichend.

Der Angeklagte hatte das letzte Wort. Er bereue seine Tat, gab er zu Protokoll. Genutzt hat es ihm nichts.

Die Sozialprognose sei ungünstig, urteilte die Vorsitzende, da der Angeklagte sozial nicht eingebunden sei, keine Arbeit, keine Freunde und Sprachschwierigkeiten habe. Negativ zu Buche schlage die hohe kriminelle Energie, mit der der Verurteilte systematisch vorgegangen sei. Er habe auskundschaften müssen, in welchen Läden er nach Lastschriftverfahren – ohne die PIN-Nummer angeben – seinen Betrug durchziehen konnte. In kürzester Zeit habe er erhebliche Straftaten begangen.

 
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