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Ebern
Aus dem Eberner Stadtrat: Neues zu steigenden Friedhofsgebühren und Hebesätzen
Ein Beispiel, wie man den Dorffriedhof gestalten und pflegen kann – hier in Reutersbrunn. Die Dorfgemeinschaft hat ihn in Eigenleistung ansehnlich gestaltet und wird ihn auch künftig pflegen, wie Ortssprecher Andreas Leibold mitteilte.
Foto: Andreas Leibold | Ein Beispiel, wie man den Dorffriedhof gestalten und pflegen kann – hier in Reutersbrunn. Die Dorfgemeinschaft hat ihn in Eigenleistung ansehnlich gestaltet und wird ihn auch künftig pflegen, wie Ortssprecher Andreas ...
Helmut Will
 |  aktualisiert: 31.10.2024 02:42 Uhr

Die Bestattungs- und Friedhofsgebühren wurden für die nächsten vier Jahre neu kalkuliert, weil die bisherigen Gebühren nicht kostendeckend waren. Die letzte Kalkulation fand im Jahr 2012 statt. Kämmerer Horst Junge erläuterte dem Eberner Stadtrat das Zahlenwerk im Detail und stellte fest, dass die laufenden Kosten für die Friedhöfe der Stadt Ebern jährlich 203.000 Euro betragen.

Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) sagte, dass in die neue Kalkulation nur grob die Kosten für den laufenden Unterhalt eingeflossen seien. Stadtrat Frank Kaiser (CSU) bemängelte, dass alles zu lange hinausgeschoben wurde. "Warum hat man sich nicht früher bei dem hohen Defizit darum gekümmert?", fragte er. Vieles sei innerhalb der Verwaltung nicht möglich gewesen, entgegnete Hennemann. "Wir müssen feststellen, dass die Eigenleistungen auf den Dörfern bei den Friedhöfen auch immer weniger werden."

Gremiun beschließt Anpassung der Friedhofsgebühren

Die Kalkulation gehe von voller Kostendeckung aus. Das Gremium beschloss einstimmig die Anpassung der Friedhofsgebühren. Einige Beispiele: Bestattungsgebühren 747 Euro, Urnen in Grabfeldern 388 Euro, in Urnennischen 90 Euro. Die Grabgebühren betragen pro Jahr für ein Einzelgrab 64 Euro, für ein Familiengrab mit zwei Grabstellen 129 Euro, für ein Urnengrab 58 Euro.

"Die Stadt Ebern verfügt bisher über keine Hebesatzsatzung, welche die Grundsteuer und Gewerbesteuer regelt."
Jürgen Hennemann, Bürgermeister Ebern

Lang diskutiert wurde über den Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze. "Die Stadt Ebern verfügt bisher über keine Hebesatzsatzung, welche die Grundsteuer und Gewerbesteuer regelt", sagte Hennemann. Die geplante Erhöhung sei ein großer Schritt nach oben, so 2. Bürgermeister Harald Pascher (FDP). "Ich schlage vor, die Grundsteuer A auf 320 und die Grundsteuer B auf 210 Prozent festzusetzen." Stadtrat Frank Kaiser meinte, dass die angedachte Erhöhung etwa 40 Euro für Grundstücksbesitzer ausmache.

3. Bürgermeister Thomas Limpert (FWE) plädierte dafür festzulegen, dass nach einem Jahr die Sätze überprüft und eventuell neu angepasst werden. Schließlich wurde der Empfehlung des Hauptausschusses gefolgt und die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf 350 Prozent und die Grundsteuer B (Grundstücke) auf 220 Prozent festgelegt.

Bis Jahresende 3 Millionen Euro erwartet

Den Bericht zur Haushaltssatzung, Stand 30. September 2024, erläuterte Kämmerer Horst Junge. "Bei der Gewerbesteuer beträgt der Haushaltsansatz 2,5 Millionen Euro. Bisher sind etwa 2,572 Millionen Euro eingegangen. Bis Jahresende können circa 3 Millionen Euro erreicht werden", sagte Junge. Der Schuldenstand betrug am 1. Januar dieses Jahres 4.608.848 Euro. Zum Ende des Jahres werden 6.448.247 Euro an Schulden erwartet. Für das kommunale Förderprogramm von 2023 bis 2025 seien insgesamt Gesamtkosten von 695.000 Euro vorgesehen. Gebilligt wurde die Haushaltssatzung für die Julius-Pfründnerspital-Stiftung Ebern, ebenso die Finanzplanung.

 
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