Eine Betrugsanzeige gegen ihre Ex-Freundin kommt eine 28-Jährigen nun wohl teuer zu stehen. Weil die Anzeige nicht der Wahrheit entsprach, droht der jungen Mutter nun ein Verfahren wegen „falscher Verdächtigung“.
Dies kündigte Staatsanwalt Ralf Hofmann bei einer Verhandlung am Amtsgericht an, bei der die junge Frau als Zeugin aussagen sollte. Auf der Anklagebank saß ihre 21-jährige Ex-Freundin. Sie war wegen Betrugs angeklagt worden, weil sie – angeblich ohne Wissen der 28-jährigen Zeugin – im Internet ein Notebook und andere Waren im Gesamtwert von 1178 Euro mit dem Kundenkonto der 28-Jährigen bestellt hatte.
Doch vor Gericht entlastete die Zeugin die Angeklagte und belastete sich selbst. Der Bestellvorgang sei so abgesprochen gewesen, gab sie zu. Sie hätten die Bestellung sogar gemeinsam getätigt. Ihre Freundin, die auf der Anklagebank saß, hätte auf ihren eigenen Namen nichts bestellen können. Deshalb sei der Auftrag über ihr Kundenkonto gelaufen. Den Betrag hätte sie dann in Raten zurückzahlen sollen. Als die ersten beiden Raten verspätet eingingen, habe sie Anzeige erstattet, weil sie Angst hatte, das Geld nicht mehr zu bekommen.
Als dann die ersten Raten eingegangen waren, habe sie die Anzeige wieder zurücknehmen wollen. Doch dies sei nicht mehr möglich, erklärten ihr die Polizeibeamten. Denn wenn eine Anzeige eingeht, dann hätten die Ermittlungsbehörden in diesem Fall den gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung.
Das Gericht sprach die Angeklagte daher in diesem Anklagepunkt frei. Einen weiteren Anklagepunkt stellte das Gericht ein. Dabei handelte es sich um einen Einkauf in einem Schweinfurter Bekleidungshaus im Juli, den die Angeklagte mit einer nicht gedeckten EC-Karte bezahlte.
Die Angeklagte hatte angegeben, kurz nach dem Einkauf das ganze Geld vom Konto abgehoben zu haben, da sie gedacht habe, das Geld sei bereits vom Bekleidungshaus abgebucht worden. Da der Betrag von 88 Euro mittlerweile bezahlt wurde, stellte das Gericht das Verfahren ein.