Haßfurt
Anträge nicht vergessen
Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2023/2024 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden, teilt das Landratsamt mit.
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