Besonders harmonisch kann es in dieser Ehe nicht zugegangen sein. Als nämlich Staatsanwalt Arno Ponnath den Angeklagten (31) fragte, ob es zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau des Öfteren zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen sei, meinte dieser: „Nein, nicht öfter, nur manchmal – halt in ganz normalen Maß.“ Angeklagt waren sieben konkrete Vorfälle von Körperverletzung, davon konnten durch das Hohe Gericht drei nachgewiesen werden. Das Urteil: Der nicht vorbestrafte Mann erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, verbunden mit einer Geldauflage von 2000 Euro.
Juristisch wurden die festgestellten Straftaten fein säuberlich getrennt in eine gefährliche Körperverletzung sowie jeweils eine vorsätzliche und eine fahrlässige Körperverletzung. Bei einer gefährlichen ist in aller Regel ein Werkzeug im Spiel. In diesem Fall handelte es sich um ein eher ungewöhnliches Werkzeug: Am 14. Oktober letzten Jahres gegen 17 Uhr hatte der Kurierfahrer den Kopf seiner Ex-Frau gegen eine Zimmertür geknallt.
Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, ging daraufhin die Geschlagene zu Boden. Doch der Kurierfahrer ließ nicht von ihr ab, sondern würgte sein Opfer weiter am Hals und zog es dermaßen an den Haaren, dass dabei ganze Haarbüschel herausgerissen wurden. Als schließlich der in der Nachbarwohnung lebende Vater der Frau hinzukam und sich schützend vor seine Tochter stellte, schleuderte der Schläger im Handgemenge auch den 68-jährigen Rentner zu Boden.
Dies werteten die Juristen nur als fahrlässige Körperverletzung, weil der Senior schon beim ersten Schubser das Gleichgewicht verloren hatte. Wie die Beweisaufnahme ergab, kam es etwa einen Monat vorher im September 2015 schon mal zu einem Übergriff, als der rabiate Mann seine Frau ebenfalls würgte. Einige weitere, laut Anklage ähnlich verlaufene Handgreiflichkeiten und Ausraster konnten dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden – vor allem, weil seine als Zeugin geladene geschiedene Frau sich mit ärztlichem Attest entschuldigt hatte. Im Übrigen hätte sie – trotz vollzogener Scheidung – das Recht gehabt, vor Gericht die Aussage zu verweigern.
Zudem bewahrheitete sich im Verlauf des Prozesses, dass zu einem Streit immer zwei gehören. Der Anlass für die „emotional aufgeheizte Situation“ (Strafrichterin Ilona Conver) war bei der Tat im Oktober die Trennungsabsicht seitens des Angeklagten. Er war in die bis dahin gemeinsame Wohnung nur gekommen, um seine Sachen mitzunehmen. Und da kam es zu einem hässlichen Streit, wem wohl der Fernseher gehört. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch, dass die Frau dem Mann aus Eifersucht nachstellte.
Nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch zwischen Richterin, Ankläger und Pflichtverteidiger Ralph Heinrich forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von zwölf, der Rechtsanwalt eine solche von neun Monaten. Der rechtskräftige Richterspruch lag mit zehn Monaten zwischendrin. Die darüber hinaus verhängte 2000-Euro-Geldstrafe kommt dem Sozialdienst katholischer Frauen als Träger des Bamberger Frauenhauses zugute.