Als ein 19-Jähriger aus dem Maintal an einem Abend im Januar dieses Jahres in Zeil von einer Polizeistreife kontrolliert wurde, zeigte er sich selbst überrascht, als die Beamten ein Butterfly-Messer mit einer Klingenlänge von 8,7 Zentimetern in seiner Umhängetasche fanden. Da es sich dabei um einer verbotene Waffe handelte, musste er sich im April vor dem Jugendrichter verantworten.
Auf der Anklagebank gab er sich damals ahnungslos. Er habe überhaupt nicht gewusst, dass er im Besitz einer solchen Waffe sei, gab er zu Protokoll. Ein Bekannter habe ihm die Tasche geschenkt. Das Messer müsse wohl schon in der Tasche gewesen sein, orakelte er.
Zeuge belastet den Angeklagten
Das Gericht musste daher nachermitteln. Am Dienstag wurde die Hauptverhandlung fortgesetzt, bei der der Angeklagte dabei blieb, dass er "nix gewusst" habe. Doch diesmal war ein Zeuge geladen, der den Waffenbesitzer belastete. Er habe dem Angeklagten die Umhängetasche geschenkt. Ein Messer sei jedoch nicht darin gewesen, so der Zeuge. Laut dem Streifenpolizist, der damals die Kontrolle durchführte, gab der Angeklagte damals an, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Messer um eine verbotenen Waffe handle. Dies ist sie wohl, da die Klinge mit 8,7 Zentimetern Länge doppelt so lang ist wie die erlaubte Version mit maximal 4,1 Zentimetern Länge.
Beim letzten Mal "kein Bock" auf Arbeitsstunden gehabt
Ein Unbekannter vor Gericht ist der Angeklagte nicht. Im vergangenen Jahr wurde er zu 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil er Dateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinem Handy gespeichert hatte. Als Auflage musste er zudem Termine bei einem Therapeuten wahrnehmen, was er jedoch unterließ. Das sei "untergegangen". Er habe "keinen Bock" darauf gehabt, ließ der Heranwachsende das Gericht wissen. Das sei "kein Wunschkonzert" rügte ihn der Vorsitzende Richter Christoph Gillot, der dem Angeklagten weitere 40 Stunden gemeinnützige Arbeit aufbrummte. Zudem muss er vier Therapiestunden wahrnehmen.
Die Staatsanwältin hatte zuvor die Einlassung des Angeklagten, von nichts zu wissen, als "Schutzbehauptung" bezeichnet und ebenfalls auf Ableistung von Arbeitsstunden plädiert. "Sie sind in einem Freundeskreis drin, der viel Mist im Kopf hat. Halten Sie sich da raus", empfahl der Vorsitzende dem Verurteilten. Das Butterfly-Messer sieht er nicht wieder. Es wird eingezogen.