Laut Anklageschrift sprang ein 37-Jähriger mit 1,8 Promille Alkohol intus einem 21-jährigen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei einem Discobesuch Anfang Dezember 2019 in den Rücken und würgte ihn. Dafür erhielt der Arbeiter aus dem Maintal einen Strafbefehl wegen Körperverletzung. Degen den legte er Einspruch ein. Am Donnerstag kam es daher zur Verhandlung am Amtsgericht in Haßfurt, wo der Angeklagte die Schuld von sich wies.
Schläge auf den Hinterkopf
Er habe niemanden verletzt, gab der 37-Jährige zu Protokoll. Im Gegenteil. Er habe zusammen mit seinem Bruder an einem Stehtisch gestanden. Plötzlich hätten ihn vier bis fünf Personen umringt, darunter Security-Mitarbeiter. Er habe gefragt, was er gemacht habe. Doch habe er keine Antwort bekommen. Stattdessen sei er von den Männern zu Boden gebracht worden. Ihm seien Handschellen angelegt worden. Danach habe er drei bis vier Schläge auf den Hinterkopf bekommen, dann seien "die Lichter ausgegangen" und er sei bewusstlos gewesen. Anschließend hätten ihn die Männer "wie einen dreckigen Hund" vor die Tür geworfen. Von einem Gerangel auf der Tanzfläche habe er nichts mitbekommen.
Geschädigter liefert völlig andere Version
Anders lautete die Aussage des Geschädigten. Er habe versucht, zwei Personen, die auf dem Boden miteinander im Clinch lagen, zu trennen. In diesem Moment sei der Angeklagte auf seinen Rücken gesprungen und habe an seinem Hals gezogen, sagte der 21-Jährige im Zeugenstand. Daraufhin habe er dem Angeklagten zusammen mit einem Kollegen Handschellen angelegt, weil er um sich geschlagen und getreten habe. Man habe den Mann ins Freie gebracht, wo es ebenfalls ein Handgemenge gegeben habe. Er selbst habe eine Prellung am Rücken erlitten und eine Woche lang Schmerzen gehabt.
Auch gegen den Bruder des Angeklagten war ermittelt worden, doch das Verfahren wurde eingestellt. Die Aussage des Bruders stützte die Aussage des Angeklagten ebenso wie die von dessen Freundin. Aufgrund der unklaren Beweislage stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte 300 Euro an die Tafel Haßfurt zahlen.