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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Wenn ein Streit am Frühstückstisch eskaliert
Erst flogen beim Frühstück Worte, dann ein Messer und am Ende kam die Polizei. Warum die Angelegenheit letztlich vor Gericht landete.
Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Der Mann legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Jetzt folgte die Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht.
Foto: René Ruprecht | Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 14.02.2024 16:25 Uhr

Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Der 47-Jährige legte Einspruch ein und musste sich daher am Freitag am Amtsgericht verantworten.

Zusammenleben trotz Trennung

Am 14. Oktober vergangenen Jahres hatte die Justiz gegen ihn einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt. Dieser verbietet dem Mann, sich seiner Ex-Frau zu nähern oder Kontakt zu ihr aufzunehmen. Dass er gegen diese Regel verstoßen hat, sei ihm bewusst, sagte der Angeklagte vor Gericht. Vorausgegangen sei ein Streit am 10. Oktober vergangenen Jahres in dem gemeinsam bewohnten Haus im südlichen Teil des Haßbergkreises. Dort habe er mit seiner Ex-Frau zusammengelebt trotz der Trennung vor vier Jahren. Beim gemeinsamen Frühstück habe man im Radio die Meldung vom Attentat in Halle gehört. Die Frau habe daraufhin gesagt, dass die Katholische Kirche auch nicht geschützt werde. So kam es zum Streit, bei dem der Angeklagte schließlich wutentbrannt ein Messer in den Brotkorb geworfen haben soll. Seine Ex-Frau habe daraufhin den Polizeinotruf gewählt und am Telefon gesagt, ihr Ex-Mann habe ein Messer nach ihr geworfen.

Zehn Wochen obdachlos

Wenig später fuhren zwei Polizeistreifen, ein Rettungswagen und ein Notarzt in dem kleinen Dorf vor. Die beiden Streithähne wurden getrennt verhört. Dabei habe seine Ex eine "verlogene Falschaussage" gemacht, indem sie aussagte, von ihm mit dem Messer bedroht worden zu sein. Zudem schulde er ihr Geld. In der Folge habe er einen Platzverweis erhalten und das Haus verlassen müssen. Zehn Wochen lang sei er danach obdachlos gewesen und habe in seinem Auto schlafen müssen, gab der Mann unter Tränen zu Protokoll. An den Vorwürfen sei nichts dran. Er habe kein Messer nach der Frau geworfen und sowohl seinen Mietanteil als auch für Lebensmittel bezahlt. Mit den Handy-Nachrichten habe er versucht, die Sache aufzuklären.

"Sie wollte mich abservieren", sagte er und ließ kein gutes Haar an seiner "Ex", die er im Jahr 2013 geheiratet hatte. Sie sei Alkoholikerin und habe ihn nur als "Toy-Boy" benutzt. Sie sei sadistisch, materialistisch und selbstsüchtig, schob er hinterher. Sie habe ihn von oben herab behandelt und als "Versager" tituliert. Nach der Trennung im Jahr 2016 habe er drei Wochen in der Psychiatrie in Werneck verbracht. Die so gescholtene Ex-Frau war als Zeugin geladen, machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungrecht Gebrauch. Richterin Kerstin Leitsch stellte daher das Verfahren ein, der Strafbefehl ist damit aufgehoben.

 
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