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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: War die Morddrohung nicht ernst gemeint?
Weil sich ein Beziehungsstreit bis zur Morddrohung hochgeschaukelt hat, stand nun ein 37-Jähriger vor Gericht. Warum der Mann mit einer Verfahrenseinstellung davon kam.
Wegen Bedrohung seiner Lebensgefährtin musste sich am Amtsgericht Haßfurt ein 37-Jähriger verantworten. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Foto: René Ruprecht | Wegen Bedrohung seiner Lebensgefährtin musste sich am Amtsgericht Haßfurt ein 37-Jähriger verantworten. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:04 Uhr

In gar nicht so wenigen Beziehungen gehören üble Ausdrücke, Beschimpfungen, Drohungen oder gar Handgreiflichkeiten zum Alltag. Bekommt die Polizei durch Dritte Wind davon, kann das Ganze strafrechtliche Folgen haben. Wenn aber derartige Bedrohungen weder ernst gemeint sind noch so aufgefasst werden, ist das keine Sache für die Strafjustiz. Dies wurde bei der jüngsten Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht deutlich. Obwohl ein 37-Jähriger zugab, betrunken und im Affekt zu seiner Lebensgefährtin "Ich bring dich um!" gesagt zu haben, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

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