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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: War die Morddrohung nicht ernst gemeint?
Weil sich ein Beziehungsstreit bis zur Morddrohung hochgeschaukelt hat, stand nun ein 37-Jähriger vor Gericht. Warum der Mann mit einer Verfahrenseinstellung davon kam.
Wegen Bedrohung seiner Lebensgefährtin musste sich am Amtsgericht Haßfurt ein 37-Jähriger verantworten. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Foto: René Ruprecht | Wegen Bedrohung seiner Lebensgefährtin musste sich am Amtsgericht Haßfurt ein 37-Jähriger verantworten. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:04 Uhr

In gar nicht so wenigen Beziehungen gehören üble Ausdrücke, Beschimpfungen, Drohungen oder gar Handgreiflichkeiten zum Alltag. Bekommt die Polizei durch Dritte Wind davon, kann das Ganze strafrechtliche Folgen haben. Wenn aber derartige Bedrohungen weder ernst gemeint sind noch so aufgefasst werden, ist das keine Sache für die Strafjustiz. Dies wurde bei der jüngsten Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht deutlich. Obwohl ein 37-Jähriger zugab, betrunken und im Affekt zu seiner Lebensgefährtin "Ich bring dich um!" gesagt zu haben, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Liebesbekundung vor Gericht

Der Streit mit dem üblen verbalen Ausrutscher spielte sich am frühen Nachmittag des 8. April dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung des Paares im Maintal ab. Der ohne Anwalt erschienene Angeklagte sagte zu dem Vorwurf, dass es eine heftige Diskussion gegeben habe. Worum es dabei ging, kam im Gerichtssaal gar nicht zur Sprache. Jedenfalls beteuerte der Beschuldigte, dass alles gar nicht ernst gemeint gewesen sei und betonte: "Ich liebe diese Frau über alles und würde ihr nie etwas antun!" Flehentlich bat er die Richterin: "Bitte drücken Sie nochmal beide Augen zu."

Nachdem die Freundin in den Zeugenstand gerufen worden war, bestätigte sie die Angaben des Beschuldigten. In der damaligen Situation habe sich ein Streit "hochgeschaukelt", meinte sie lapidar. Aber so schlimm, wie es geklungen habe, sei es gar nicht gewesen. In der Zwischenzeit habe sie sich mit ihrem Freund ausgesprochen und "jetzt passt alles wieder", erklärte die Frührentnerin.

1,7 Promille intus

Offenbar war der Mann damals tatsächlich nicht bei Sinnen, denn bei einer anschließenden Blutprobe auf der Polizeiwache ergab sich ein Wert von 1,7 Promille. Er gab an, bereits zweimal eine Drogentherapie absolviert zu haben. Doch es kam immer wieder zu Rückfällen. Demnächst muss der Arbeitslose wieder auf der Anklagebank Platz nehmen, weil ihm vorgeworfen wird, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben.

Bei ihm spielt nicht nur Alkohol eine Rolle. Sein Gesicht ist vom intensiven Drogenmissbrauch gezeichnet. Gegen Ende der Verhandlung wurde der Mann ungeduldig, begann zu zittern, presste sich beide Hände seitwärts an den Kopf und es fiel es ihm immer schwerer, sitzen zu bleiben und dem Verhandlungsverlauf zu folgen.

Mahnende Worte

Erst nach Rücksprache mit Bamberg stimmte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft der von der Richterin vorgeschlagenen Einstellung zu. Mit fahrigen Bewegungen bedankte sich der mit einem blauen Auge davongekommene Mann bei Richterin Kerstin Leitsch. Diese wiederum versuchte, ihm eindringlich ins Gewissen zu reden: "Nutzen Sie die Gespräche bei der Suchtberatung nicht nur, um die Bewährungsauflage aus der vergangenen Verurteilung zu erfüllen, sondern um ihr Leben zu verändern!"

 
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