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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Verfahrenseinstellung sichert den Arbeitsplatz
Um seine Zukunft als Berufsfeuerwehrmann kämpfte am Mittwoch ein 42-Jähriger vor Gericht. Der Mann war wegen Betrugs angeklagt.
Um seine Zukunft als Berufsfeuerwehrmann ging es am Mittwoch am Haßfurter Amtsgericht für einen 42-Jährigen. Der Mann war wegen Betrugs angeklagt.
Foto: René Ruprecht | Um seine Zukunft als Berufsfeuerwehrmann ging es am Mittwoch am Haßfurter Amtsgericht für einen 42-Jährigen. Der Mann war wegen Betrugs angeklagt.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 23:53 Uhr

Als Berufsfeuerwehrmann hat ein 42-Jähriger aus dem Maintal, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß, Zugang zu sensiblen Bereichen in Gebäuden seines Arbeitgebers. Daher benötigt er ein sauberes erweitertes Führungszeugnis. Das drohte jedoch beschmutzt zu werden, als er einen Strafbefehl über 35 Tagessätze erhielt. Er war als arbeitslos Gemeldeter an zwei Arbeitsstellen beschäftigt und hatte dies nicht gemeldet. Insgesamt hatte ihm die Agentur für Arbeit über 1300 Euro ausgezahlt, ohne dass der 42-Jährige einen Anspruch darauf gehabt hätte.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, aus Angst seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Denn im Gegensatz zu einem normalen Führungszeugnis, in dem erst Strafen ab 91 Tagessätzen gelistet werden, wird in einem erweiterten Führungszeugnis jeder Fehltritt dokumentiert.

Vor Gericht kämpfte er daher zusammen mit seinem Anwalt Alexander Wessel um eine Einstellung des Verfahrens und damit um eine "reine Weste". Er gab zu, einen Fehler gemacht zu haben. Als er nach langer Arbeitslosigkeit wieder einen Job fand, sei er so glücklich gewesen, dass er vergessen habe, die neue Beschäftigung der Arbeitsagentur zu melden. Es sei nicht aus Böswilligkeit passiert. Mittlerweile habe er eine Rechnung der Agentur erhalten, die er mit einem Kredit seiner Eltern zurückzahlen wolle. Eine Privatinsolvenz habe er im Mai dieses Jahres abgeschlossen.

Gericht drückt ein Auge zu

Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist, drückte das Gericht ein Auge zu und stellte das Verfahren wegen Betrugs ein. Als Auflage muss der 42-Jährige den Schadensbetrag zurückzahlen und weitere 1000 Euro an die Staatskasse berappen. Richter Christoph Gillot zeigte sich darüber erschrocken, dass der Angeklagte nach der Privatinsolvenz so schnell wieder Schulden angehäuft habe und warnte ihn, dass es beim nächsten derartigen Fehltritt keine Einstellung mehr gebe.

 
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