Mit einer überraschenden Beichte endete die Verhandlung gegen einen 18-jährigen Schüler aus dem Maintal am Montag vor dem Amtsgericht. Denn während des Prozesses hatte er den Tritt in den Bauch einer jungen Frau abgestritten, um dann in seinem letzten Wort doch noch ein spätes Geständnis abzulegen.
"Es tut mir leid, was passiert ist", kommentierte er seine Missetat, die sich im Juli vergangenen Jahres in Bamberg ereignet hatte. Damals war er mit Freunden abends im Bereich der Unteren Brücke unterwegs, als die jungen Männer an einer Gruppe von Teenagern vorbeiliefen. Nach einem kurzen Wortwechsel soll der Angeklagte eine Schülerin in den Bauch getreten haben. Das Mädchen litt nach eigenen Angaben anschließend mehrere Tage unter Schmerzen. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Übeltäter am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldauflage in Höhe von 200 Euro.
Geschubst oder doch getreten?
Zuvor hatte der junge Mann auf der Anklagebank die Schuld von sich gewiesen. Er sah sich selbst in der Opferrolle. Als sich damals auf der Brücke ein Pärchen geküsst habe, habe er eine dumme Bemerkung gemacht. Daraufhin sei ein junger Mann aus der Gruppe auf ihn losgegangen und habe ihn als "Kanake", "Hurensohn" und "Bastard" beleidigt. Auch die angeblich Geschädigte sei ihm hinterhergelaufen. Er habe sie lediglich weggeschubst, aber nicht getreten, sagte der Angeklagte noch zu Beginn des Prozesses aus. Und zeigte dem Gericht ein Handyvideo, das beweisen sollte, dass er verfolgt und gemobbt worden war.
Zeugin bestätigt Version des Opfers
Anders lautete die Aussage der Geschädigten im Zeugenstand. Der ihr bis dahin unbekannte Angeklagte habe sie als "fette Sau" tituliert und sie dann in den Bauch getreten, gab die Schülerin zu Protokoll. Sie sei anschließend zu einer Polizeistreife in der Nähe gelaufen und habe die Tat angezeigt. Der Angeklagte habe sie danach mehrfach dazu aufgefordert, die Anzeige zurückzunehmen - freilich erfolglos. Eine Freundin der Geschädigten, die mit ihr den Abend verbracht hatte, bestätigte deren Aussage und belastete den Angeklagten.
Staatsanwalt attestiert hohe Rückfallgeschwindigkeit
Der wurde bereits des Öfteren straffällig – auch einschlägig, wie fünf Einträge im Bundeszentralregisterauszug des 18-Jährigen zeigen. Dennoch attestierte Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich dem Geflüchteten, gut integriert zu sein. "Er ist kein Schlägertyp", beschrieb er ihn und empfahl eine Geldauflage nach Jugendrecht als Strafe. Der Staatsanwalt glaubte den Aussagen der beiden Zeuginnen. Sie hätten ohne Belastungseifer ausgesagt. Der Angeklagte sei bereits zweimal wegen gefährlicher Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Seine Rückfallgeschwindigkeit sei hoch. Der Anklagevertreter forderte daher eine Geldauflage in Höhe von 250 Euro als "letzte Warnung".
Der sechste Eintrag im Sündenregister
Verteidiger Jürgen Borowka hielt 200 Euro für angemessen – wie auch das Gericht. Laut dem Vorsitzenden Richter Martin Kober hatte das Schöffengericht keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Im Sündenregister des Angeklagten stünden nun sechs Einträge. Er solle zukünftig besser keine Straftaten mehr begehen, da "sonst das Fass irgendwann übergelaufen ist". Das Urteil ist bereits rechtskräftig.