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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Landwirt darf ab Juni wegen Tiermisshandlung keine Milchkühe mehr halten
Seit 2018 steht der Mann unter Beobachtung des Veterinäramtes, weil es immer wieder Verstöße gegen den Tierschutz gab.
Milchkühe stehen in einem Stall. Wer sie hält, darf sie nicht misshandeln. Das hat nun ein Bauer aus dem Landkreis Haßberge vor Gericht erfahren müssen. (Symbolbild)
Foto: Bernd Wüstneck, dpa | Milchkühe stehen in einem Stall. Wer sie hält, darf sie nicht misshandeln. Das hat nun ein Bauer aus dem Landkreis Haßberge vor Gericht erfahren müssen. (Symbolbild)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 02.03.2024 02:49 Uhr

Seit dem Jahr 2018 ist ein Landwirt aus dem Maintal im Visier des Veterinäramts. Es habe immer wieder dieselben Mängel gegeben, sagte Tierarzt Dr. Markus Menn vom Veterinäramt während einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht am Dienstag. Viele Tiere hätten Wunden und unerklärliche Verletzungen gehabt. Sie mussten leiden und die meisten der oft "gravierenden Fälle" verendeten auf dem Hof, was juristisch gesehen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sei, so der Arzt. Nur ein Tier sei durch Einschläfern von seinen Leiden erlöst worden, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Fünf Fälle der vorsätzlichen Tiermisshandlung hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt. Laut Anklage hatte der Landwirt zwischen 2019 und 2023 rund 175 Rinder gehalten, für die er den Tierarzt zu selten gerufen habe. In den fünf angeklagten Fällen litten die Tiere unter Liegeschwielen, die sich im schmutzigen Stall entzündeten. Sie hatten Abszesse, Gelenkentzündungen und seien unter "erheblichen Schmerzen" verendet. "Die Tiere wurden aus Gleichgültigkeit ihrem Schicksal überlassen", sagte die Anklagevertreterin.

Richter verhängt kein generelles Verbot der Tierhaltung

Dafür verurteilte Richter Christoph Gillot den 46-jährigen und dreifach vorbestraften Landwirt zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 6000 Euro an drei gemeinnützige Organisationen zahlen und bis zum 1. Juni dieses Jahres seinen Milchviehbetrieb einstellen. Tut er dies nicht, verstößt er gegen Bewährungsauflagen und muss die Strafe absitzen. Ein komplettes Tierhalteverbot sprach der Vorsitzende nicht aus.

Derzeit hält der Angeklagte noch rund 90 Rinder, darunter etwa 40 Milchkühe, erklärte Verteidiger Bernhard Langer vor Gericht. Sein Mandant räume die Vorwürfe ein, sagte der Anwalt. Der Landwirt habe damals einen sehr "robusten" Tierarzt gehabt, dem er vertraut habe. Mittlerweile habe er einen anderen Tierarzt, sodass es seitdem keine Probleme mehr gebe. Sein Mandant habe damals versucht, die kranken Tier mit homöopathischen Mitteln zu heilen.

Eine Kuh apathisch, eine andere abgemagert

Dass dies misslang, schilderte ein weiterer Mitarbeiter des Veterinäramts, der den Hof des Angeklagten mehrmals besucht hatte. Er berichtete von einer Kuh, die völlig apathisch wirkte und an Vorder- und Hinterbeinen verletzt war. Die Sprunggelenke seien angeschwollen gewesen und die Kuh habe offene Hautstellen gehabt. Es habe sich dabei um keinen Einzelfall gehandelt. Eine andere Kuh sei stark abgemagert gewesen. "Die hätte ein bis zwei Zentner mehr auf den Rippen haben müssen", sagte der Zeuge. Teilweise habe kein Trinkwasser oder Heu zur Verfügung gestanden.

"Wer nicht hören will, muss fühlen. Tiere sind auch Lebewesen"
Richter Christoph Gillot zur Verhängung der Freiheitsstrafe

Vor Gericht ist der Landwirt kein Unbekannter. Zweimal wurde er bereits wegen Grundwasserverunreinigung und einmal einschlägig wegen Tiermisshandlung zu Geldstrafen verurteilt. Weitere Verfahren wurden eingestellt. So musste eine Kuh nach dem Verkauf erschossen werden, da sie nicht transportfähig war.

Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen. Der Verteidiger hielt 90 Tagessätze für angemessen, da sich der Angeklagte damals auf den "robusten" Tierarzt verlassen habe. Zudem gebe es grundsätzlich ein Ausfallquote. Der Vorsitzende ging über beide Anträge hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe. Der Angeklagte habe auch durch seine Vorstrafen seine Haltung zur Natur gezeigt. "Wer nicht hören will, muss fühlen. Tiere sind auch Lebewesen", rechtfertigte der Richter die Freiheitsstrafe.

 
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