
Mit reichlich Alkohol in der Blutbahn hatte ein 25-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus dem Maintal im vergangenen Jahr in Ebelsbach und Haßfurt Passanten belästigt, verfassungsfeindliche Parolen aus der Nazi-Zeit gegrölt und Polizeibeamte beleidigt. Dafür schickte ihn das Amtsgericht am Donnerstag für vier Monate und eine Woche hinter Gitter. Im Urteil einbezogen ist eine vorherige Verurteilung wegen Sozialbetrugs.
Im September und November letzten Jahres hat der 25-Jährige laut Anklage im Umfeld des Ebelsbacher Bahnhofs Passanten belästigt. Einem Bürger entriss er Rucksack und Handy, einen anderen begrüßte er mit den Worten "Heil Hitler mein Sohn". Außerdem soll er vor mehreren Bürgern "Sieg Heil" gerufen haben.
Am Abend des 16. Oktober letzten Jahres schlief er neben den Bahngleisen mit 1,6 Promille intus seinen Rausch aus. Ein Passant rief die Polizei, um den Angeklagten davor zu bewahren, auf die Gleise zu fallen. Die eintreffenden Ordnungshüter betitelte der Angeklagte unter anderem als "Hurensöhne" und "Spastis". Eine zweite Streife rückte an. Zu viert gelang es den Beamten, dem Betrunkenen Handschellen anzulegen und ihn in die Ausnüchterungszelle der Polizeiwache in Haßfurt zu bringen.
Auf der Anklagebank gab der Angeklagte an, sich kaum noch an seine Fehltritte erinnern zu können. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat, habe er einen Alkoholrückfall gehabt. Er trinke seitdem zwei Flaschen Korn oder wahlweise vier Flaschen Wein pro Tag. "Ich baue wieder Mist und entschuldige mich dafür", gab er zu Protokoll.
Es war nicht das erste Mal, dass er "Mist" baute: 13 Einträge stehen in seinem Sündenregister. Im Alter von 15 Jahren startete er seine kriminelle Karriere mit einem Diebstahl. Es folgten Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch, von Verkehrsdelikten über Sachbeschädigung, Körperverletzung, Drogendelikten bis hin zum Betrug.
Dabei ist der Angeklagte in einem intakten Elternhaus aufgewachsen. Ab seinen elften Lebensjahr griff er zu Alkohol und Drogen. Er wurde mehrmals von der Schule verwiesen. Drei Ausbildungen brach er ab oder wurde vorzeitig entlassen. Den Vorschlag von Richterin Kerstin Leitsch, einen Entzug in einer Entziehungsanstalt zu machen, lehnte er ab. "Dafür fehlt mir die Motivation. Da geh ich lieber in den Knast", erwiderte er. Eine Therapie hat er bereits hinter sich. Derzeit macht er eine Umschulung, die vom Arbeitsamt bezahlt wird.
Die Anklagevertreterin forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, bat darum, vor der drohenden Haftstrafe noch seine Ausbildung im Juli abschließen zu dürfen. "Dies dürfte kein Problem sein", sagte Richterin Kerstin Leitsch, die dem Angeklagten die hohe Alkoholisierung bei den Straftaten strafmildernd anrechnete. "Sie werden es nicht ohne Hilfe schaffen, vom Alkohol loszukommen", sagte sie dem Verurteilten abschließend.