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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Gewaltausbrüche und Pöbeleien
Wegen drei verschiedener Straftaten muss sich vor Gericht ein 40-Jähriger verantworten. Der hat schon einiges auf dem Kerbholz. Eine Haftstrafe droht.
Wegen drei verschiedener Straftaten musste sich in Haßfurt vor Gericht ein 40-Jähriger verantworten.
Foto: René Ruprecht | Wegen drei verschiedener Straftaten musste sich in Haßfurt vor Gericht ein 40-Jähriger verantworten.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:37 Uhr

Gleich drei Straftaten in einem Abwasch verhandelte das Amtsgericht Haßfurt vergangene Woche. Ein 40-Jähriger war angeklagt, diese Delikte innerhalb eines Jahres verübt zu haben. Beim ersten Tatkomplex ging es um die mit Beleidigungen garnierten Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte, bei den Anklagepunkten Nummer zwei und drei handelte es sich jeweils um Körperverletzungen. Der vielfach vorbestrafte und alkoholabhängige Leiharbeiter kassierte eine elfmonatige Bewährungsstrafe und muss demnächst eine stationäre Suchttherapie antreten.

Bierunfall am Rewe-Parkplatz

Die drei Vorfälle ereigneten sich zwischen August 2018 und August 2019. Der erste Tatkomplex spielte sich auf dem Rewe-Parkplatz in der Kreisstadt ab. Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift vortrug, ging der Angeklagte zusammen mit einem Kumpel an einem Abend Ende August 2018 in den Supermarkt. Dort kauften sie etliche Flaschen Bier, die sie in einer Tüte verstauten. Nachdem sie bezahlt hatten, stellten sie ihre gefüllte Einkaufstüte auf dem Parkplatz ab.

Damit nahm das Unglück seinen Lauf. Beim Ausparken fuhr eine ältere Frau versehentlich mit ihrem Auto über die Tüte mit den Bierflaschen. Die beiden waren darüber alles andere als erfreut und ließen sich nicht beruhigten, obwohl die Fahrerin ihnen den Schaden ersetzen wollte. Weil sie auch dann noch keine Ruhe geben wollten, als die Frau längst weggefahren war, erteilte ihnen ein Angestellter des Marktes Hausverbot. Als sie dieses nicht akzeptieren wollten, rief der Beschäftigte die Polizei.

Unflätige Ausdrücke

Der damals eingesetzte Streifenpolizist schilderte im Zeugenstand, dass der sichtlich alkoholisierte Angeklagte auch einen von ihm ausgesprochenen Platzverweis nicht befolgen wollte. Deshalb sei den Beamten nichts anderes übrig geblieben, als den Störenfried zu fesseln und ins Polizeiauto zu verfrachten. Damit war der 40-Jährige gar nicht einverstanden. Er sträubte sich nach Kräften. Die Beamten mussten Verstärkung anfordern, um mit dem Widerspenstigen fertig zu werden. Im Streifenwagen beschimpfte der Mann die Uniformierten mit unflätigen Ausdrücken wie "Scheißbullen" und "Hurensöhne."

Angriff mit zerbrochener Flasche

Der zweite Tatkomplex war von allen Anklagepunkten der schwerwiegendste. Es geschah Ende April vergangenen Jahres zwischen zehn und elf Uhr abends. Der Tatort lag unweit des Wildbads. Damals führte ein in der Nähe wohnender 41-jähriger Mann seine beiden Hunde aus und traf den ihm bekannten Angeklagten. Angeblich soll dieser, wieder in stark alkoholisiertem Zustand, nach den Labradoren getreten haben. Darüber war der Hundebesitzer derart erbost, dass er seine Hunde heimbrachte und zu dem Beschuldigten zurückging, um ihn zur Rede zu stellen.

Bei diesem Stelldichein soll der Angeklagte dem Bekannten angedroht haben, ihm einen Kugelschreiber in den Hals zu rammen. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Alkoholiker zu Boden ging. Dabei zersplitterte eine Flasche Jägermeister und der am Boden liegende Mann rammte den abgebrochenen Flaschenhals in den Unterschenkel seines Widersachers. Dieser wurde später im Haßfurter Krankenhaus ärztlich behandelt, wobei die Wunde ausgeschabt und genäht werden musste. Der Verletzte wurde länger als einen Monat krankgeschrieben und verlor nach seinen Angaben aufgrund des Vorfalls seinen Job.

Streit mit der Freundin

Am geringfügigsten stellte sich der dritte Tatkomplex heraus. Mitte August vergangenen Jahres kam es zwischen dem Angeklagten und seiner 19-jährigen Freundin zu unschönen Szenen. Dabei soll er seiner großen Liebe eine Schelle gegeben und ihr ins Gesicht gespuckt haben. Die junge Frau hatte angeblich aus Angst einen Gewaltschutzantrag gestellt. Pflichtverteidigerin Vera Rosenzweig-Heyn konnte mit gezielten Nachfragen die Glaubwürdigkeit der Zeugin erschüttern. Die junge Frau gab schließlich zu, dass sie sich bereits wenig später mit dem Vater ihres Babys versöhnt habe und dass überdies der Angeklagte seit einem viertel Jahr täglich bei ihr schlafe. "Ich bin immer wieder zu ihm zurück, weil ich einfach blöd bin", sagte sie zerknirscht.

Umfangreiches Vorstrafenregister

Für das Gericht ist der Beschuldigte kein Unbekannter. Er hat bereits 13 Vorstrafen in seinem Register stehen. Darunter finden sich mehrfach Diebstähle, Körperverletzungen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wegen einer Verurteilung im Mai 2017 steht er sogar unter offener Bewährung. Auf diese Tatsache hinweisend, forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 13 Monaten ohne erneute Bewährung. Die Rechtsanwältin bezeichnete die bestehende Alkoholkrankheit des Mannes als das hier vorliegende Grundproblem. Sie schilderte, dass ihr Mandant sich erfolgreich bemüht habe, einen Therapieplatz zu bekommen. In wenigen Wochen könne er die stationäre Therapie antreten. Deshalb plädierte sie auf eine Bewährungsstrafe.

Amtsrichterin Ilona Conver folgte im Großen und Ganzen dieser Argumentationslinie. Neben der Bewährungsstrafe ordnete sie die - auch von dem Verurteilten gewünschte - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zusätzlich muss der Mann auch nach Beendigung seiner Therapie dauerhaft trocken bleiben und seine Alkoholabstinenz mittels regelmäßiger Screenings nachweisen.

 
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