Das Schöffengericht in Haßfurt beschäftigte sich im jüngsten Drogenprozess mit einem gewichtigen Rauschgifthandel: Ein gelernter Maler wollte für 3500 Euro ein Kilogramm Amphetamin – in einschlägigen Kreisen bekannt unter den Namen Speed oder Pep – erwerben und weiterverkaufen. Obwohl es nicht zu der geplanten Übergabe kam, liegt ein Handeltreiben im Sinne des Gesetzes vor. Für diese nach deutschem Recht als Verbrechen geltende Straftat sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der nicht vorbestrafte Angeklagte zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.
Der Angeklagte arbeitete zuletzt als Stuckateur und Restaurator. Seit seinem Bandscheibenvorfall kann der stark übergewichtige Mann seinen Beruf allerdings nicht mehr ausüben. Nun lebt er von Hartz IV. Der 51-Jährige hofft, bald eine Frührente zu erhalten.
Drogengroßhändler im Visier
Die Kriminalpolizei stieß im November 2017 auf die Spur des Angeschuldigten. Drei Kriminalbeamte aus Schweinfurt bzw. Würzburg schilderten die damaligen Ereignisse. Zwei Drogen-Großhändler aus Aschaffenburg unternahmen eine "Beschaffungstour" in den Raum von Hanau und Offenbach. Die Ermittler wussten das, weil sie diese Dealer seit geraumer Zeit observiert und deren Telefonate überwacht hatten.
Beliefern wollten die Aschaffenburger einen Abnehmer aus Würzburg. Dieser wiederum hatte eine größere "Bestellung" seitens des Angeklagten aus dem Maintal vorliegen. Über Preis und Menge war man sich schon handelseinig: ein Kilogramm Amphetamin für 3500 Euro. Zu dem Geschäft selber kam es dann nicht mehr, weil die Kriminalpolizei Ende November 2017 zuschlug und die Drogen-Ankäufer aus Aschaffenburg und Würzburg festnahm. Durch die Auswertung von deren Handys und durch deren Angaben geriet nun der "Großabnehmer" aus den Haßbergen ins Visier der Fahnder.
Waffen und Drogen in der Wohnung
Ende Mai 2018 schließlich schlug auch bei dem Mann im Maintal die Stunde der Wahrheit. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Beamten fündig. Sie beschlagnahmten zum einen LSD-Trips, Drogenanhaftungen, ein elektrisches Cannabis-Rauchgerät und eine Feinwaage, zum anderen jede Menge Waffen: Zwei Macheten, eine Armbrust, einen Baseballschläger, eine Stielhandgranate, einen Schlagring, einen Schreckschussrevolver, Patronenschachteln sowie das täuschend echt aussehende Modell eines AK 47 Sturmgewehrs.
Bei der Auswertung des sichergestellten Handys zeigte sich, dass der gelernte Maler in Drogenkreisen kein Unbekannter war. Aus den Chat-Verläufen ließen sich zweifelsfrei Drogengeschäfte mit zwei Männern und einer Frau nachweisen. Das Rauschgift hatte er mit einschlägigen Szene-Ausdrücken angepriesen. "Zaziki" stand für Amphetamin, "Salat" für Marihuana und "Schokolade" für Haschisch.
Angeklagter gesteht geplantes Drogengeschäft
Das geplante Drogengeschäft räumte der Beschuldigte ohne Abstriche ein. Seit der damaligen Polizeiaktion habe sich sein Mandant von allen Leuten aus der Drogenszene distanziert, betonte Pflichtverteidiger Stefan Wagner. Zu dem umfangreichen Waffenarsenal erklärte der Angeschuldigte, dass sie allesamt nur der Dekoration gedient hätten. Als Sammler habe er nie vorgehabt, sie in irgendeiner Form einzusetzen.
Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer insbesondere darauf hin, dass bei dem geplanten Rauschgiftgeschäft die vom Gesetzgeber definierte "nicht geringe Menge" an Betäubungsmitteln um das Sechsfache überschritten worden wäre. Er forderte deshalb eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Verteidigung hingegen sprach von einem "minder schweren Fall", weil die Umstände "atypisch" seien. Demzufolge betonte Rechtsanwalt Wagner die strafmildernden Fakten: So habe es sich nur um einen "Verbalhandel" gehandelt, zu dem eigentlichen Geschäft sei es gar nicht gekommen. Und wenn es dazu gekommen wäre, wäre sicherlich die Polizei eingeschritten, die die Lage unter Kontrolle gehabt habe. Zugunsten des Angeklagten spreche zudem die Tatsache, dass er eine "saubere Weste" habe und geständig sei. Der Advokat hielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe für ausreichend.
Bewährungshilfe und regelmäßige Drogenscreenings
Das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Amtsrichterin Ilona Conver lag mit eineinhalb Jahren ungefähr in der Mitte des von Verteidigung und Anklage geforderten Strafmaßes. Während der vierjährigen Bewährungszeit muss der Verurteilte regelmäßigen Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten. Außerdem muss er seine Drogenabstinenz durch vierteljährliche Drogenscreenings belegen. Dazu werden Haar- oder Urinproben ausgewertet. Da die beteiligten Parteien darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen, wurde der Richterspruch sofort rechtskräftig.