Eine große Feier wollten ein 35-jähriger Arbeiter und seine Lebensgefährtin aus dem Steigerwald zu deren 30. Geburtstag ausrichten. Im Juni 2020 kauften sie dazu 100 Gramm der Droge Amphetamin ("Speed") für 700 Euro, um sie den Gästen in Pulverform anzubieten. Doch der Drogenkauf flog auf. Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den 35-Jährigen zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 1500 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge bezahlen.
Eine einmalige Geschichte
Auf der Anklagebank räumte der nicht vorbestrafte Angeklagte den Vorwurf ein. Es sollte ein "mehrtägiges, rauschendes Fest" werden – im wahrsten Sinn des Wortes. Ein alter Freund, den er seit Kindestagen kenne, habe den Stoff vorbeigebracht, sagte der Angeklagte vor Gericht. Was er wohl nicht wusste: der Dealer war schon seit längerem im Visier der Polizei.
Bei den Ermittlungen gegen ihn stießen die Beamten auch auf das Geschäft mit dem Angeklagten und dessen Lebensgefährtin. Er selbst habe weder zuvor noch nach der Geburtstagsfeier Drogen konsumiert. "Es war eine einmalige Geschichte – nur auf der Party", gab er an. Es sei wohl so etwas wie "ein Bierfässle in Pulverform" gewesen, was den Gästen angeboten wurde, resümierte der Vorsitzende.
Eine gefährliche Droge mit Langzeitfolgen
Der Gefahren sei man sich wohl nicht bewusst gewesen. "Speed" sei eine gefährliche Droge mit Langzeitfolgen. Sie könne schwarze Löcher im Gehirn zur Folge haben, Zähne fielen aus, die Haut werde blass. "Das ist nichts harmloses. Das war eine dumme Idee", schrieb er dem Angeklagten hinter die Ohren.
Der hatte Glück, dass der Wirkstoffgehalt der 100 Gramm Amphetamin knapp unterhalb der nicht geringen Menge lag. Denn dies hätte einen Strafrahmen bis zu 15 Jahren zur Folge gehabt, während der Gesetzgeber bei einer geringen Menge eine Strafe zwischen einem Monat und fünf Jahren vorsieht. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger beantragten eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, die der Vorsitzende Richter Christoph Gillot so übernahm. Als weitere Auflage muss der Angeklagte in der zweijährigen Bewährungszeit ein drogenfreies Leben führen.