
Bei der Feier zu ihrem 30. Geburtstag wollte es eine Angestellte aus dem Steigerwald im Juni vergangenen Jahres krachen lassen. Sie kaufte bei einem Dealer 100 Gramm der illegalen Droge "Speed" (Amphetamin), das sie ihren rund 15 Gästen offen zum Konsum anbot. Doch der Kracher ging nach hinten los: Am Mittwoch verurteilte das Schöffengericht die 30-Jährige zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss sie unter anderem 1250 Euro an den Naturpark Haßberge zahlen.
Die Polizei hört am Telefon mit
Zum Verhängnis wurde der Angeklagten, dass sie den Stoff per Handy bei einem Dealer bestellt hatte, der zu diesem Zeitpunkt im Visier der Drogenfahndung stand und dessen Handy abgehört wurde. Die Angeklagte bestellte im Szene-typischen Jargon 100 "Eintrittskarten" zum Stückpreis von sieben Euro. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler noch 45 Gramm der Droge im Badezimmerschrank der Wohnung, die die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Freund bewohnt.
Auf der Anklagebank räumte die junge Mutter die Tat ein. Sie habe den Stoff jedem zugänglich auf dem Küchentisch bereitgelegt. "Das war wohl eine kalte Platte der anderen Art", warf Richter Christoph Gillot ein. Die Angeklagte hatte das Amphetamin als Paste gekauft. Diese wird getrocknet und kann dann durch die Nase eingezogen werden. Einige Gäste hätten sich davon etwas mit nachhause genommen.
Ecstasy-Tabletten als Geburtstagsgeschenk
Die zwei von den Ermittlern gefundenen Ecstasy-Tabletten seien ein Geburtstagsgeschenk gewesen. Sie habe früher rund 20 Linien der Droge am Wochenende inhaliert und ab und zu einen Joint geraucht. Seit der Wohnungsdurchsuchung habe sie mit den Drogen abgeschlossen, sagte die Angeklagte.
Ganz unbekannt ist die Frau vor Gericht nicht: Im Jahr 2017 hatte sie als Kassiererin in die Supermarktkasse gegriffen. Richter Gillot mutmaßte, dass die Angeklagte auch selbst Handel mit Betäubungsmitteln getrieben habe. Denn die Polizisten fanden bei der Hausdurchsuchung auch 1235 Euro Bargeld in drogentypischer Stückelung, sowie eine Feinwaage und Druckverschlusstütchen, die ebenfalls auf einen schwunghaften Handel hinwiesen.
Kein Handy und kein Führerschein
Dies wies die Angeklagte jedoch von sich. Die 1235 Euro habe sie für ihren Führerschein angespart, gab sie zu Protokoll. "Der Führerschein ist eh futsch", meinte Verteidiger Alexander Wessel. Auch ihr Handy, mit dem sie die Drogen bestellt hatte, bekommt sie nicht wieder. Dennoch hatte die 30-Jährige Glück. Denn der Wirkstoffgehalt der Droge war knapp unterhalb der "nicht geringen Menge", wie es im Juristendeutsch heißt. Damit verschob sich der Strafrahmen nach unten.
Staatsanwalt Jonas Katzenberger sah wegen der offen angebotenen Drogen eine Fremdgefährdung der Allgemeinheit und forderte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Der Verteidiger bezeichnete die Tat seiner Mandantin als "nicht die allerbeste Idee" und plädierte auf acht Monate auf Bewährung.
Urteil liegt in der "goldenen Mitte"
Das Schöffengericht blieb in der Mitte der beiden Anträge. Die Verurteilte habe doppeltes Glück gehabt, sagte der Vorsitzende. Zum einen hätten die Fahnder "nicht jedes Gramm zusammengekratzt", sodass die "nicht geringe Menge" knapp unterschritten wurde. Zum anderen sei der Dealer, bei dem die Angeklagte die Drogen bestellt hatte, nicht vor Gericht erschienen, um seine Aussage zu machen. Er sitzt derzeit in der JVA Bayreuth. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.