Mindestens zweimal musste in den vergangenen Monaten eine Polizeistreife anrücken, um eine Corona-Party in einem Dorf im nördlichen Landkreis aufzulösen. Jedes Mal wurde der Partyveranstalter zur Kasse gebeten. Am Montag musste sich der 21-Jährige zudem am Amtsgericht verantworten, weil eine Feier in der Walpurgisnacht vom 30. April zum 1. Mai aus dem Ruder gelaufen war.
In der Walpurgisnacht: Polizei löst private Feier um Mitternacht auf
Denn am Morgen nach der Party stellte der ungeliebte Nachbar des Angeklagten fest, dass der linke Hinterreifen seines Autos platt gestochen war. Auf der Anklagebank wies der 21-Jährige über seinen Verteidiger Bernhard Langer die Schuld von sich. Bei seinem Mandanten habe eine private Feier mit rund zehn Personen stattgefunden. Gegen Mitternacht habe jemand die Polizei darüber informiert. Diese habe die Feier aufgelöst.
Um einen Stress zu haben: Vater des Angeklagten bezahlt den Reifen
Der ermittelnde Polizeibeamte sagte im Zeugenstand, dass ein Zeuge den Angeklagten als Täter verdächtigt habe. Eine Spurensicherung konnte jedoch nicht durchgeführt werden, weil der Geschädigte den Reifen bereits gewechselt hatte. Der Vater des Angeklagten habe den Schaden in Höhe von 178 Euro bezahlt, da er keinen "Stress" mit der Nachbarschaft haben wolle.
Der Geschädigte bezeichnet den Angeklagten als Enfant terrible in der Straße
Der geschädigte Nachbar sagte vor Gericht, dass der Angeklagte schon öfters "Anfälle" gehabt habe, wenn Corona-Party aufgelöst wurden. Unflätige Beleidigungen und Drohungen wie "Ich mach die ganze Gasse platt" seien dann zu hören. Der Angeklagte benehme sich schlecht und sei das "Enfant terrible" in der Straße. Der Geschädigte sprach von einem "Null-Verhältnis" zum Angeklagten; er grüße ihn nicht einmal.
Ein Unbekannter ist der Angeklagte bei Gericht nicht. Zwei Eintragungen – jeweils einschlägig wegen Sachbeschädigung – stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug. Bei der Jugendgerichtshilfe hat er sich – trotz zweimaliger Aufforderung – nie gemeldet, sagte die Vertreterin dieser Einrichtung. Da die Zeugenaussagen jedoch zu dünn waren, stellte das Gericht das Verfahren ein. Seinen Anwalt muss der 21-Jährige allerdings selbst zahlen.