Was zwei Polizisten bei einer Streifenfahrt Anfang März dieses Jahres erlebten, werden sie wohl nicht so schnell vergessen. Es begann harmlos, als sie im nördlichen Bereich des Landkreises an einem Samstagnachmittag einen Rollerfahrer kontrollieren wollten. Sie hatten gesehen, dass die Haftpflichtversicherung an dem Motorroller abgelaufen war. Deshalb verfolgten sie das Zweirad mit ihrem Polizeiauto, gaben Lichthupe, schalteten das Blaulicht ein und forderten den Fahrer über den Außenlautsprecher auf, anzuhalten.
Der Rollerfahrer reagierte daraufhin mit dem Gegenteil: Er bog in einen Feldweg ab und trat aufs Gaspedal. Natürlich kam er nicht weit. Als er endlich anhielt und abstieg, forderten ihn die Beamten auf, sich auszuweisen und den Fahrzeugschein vorzuzeigen. Das verweigerte der 25-Jährige und wollte den Spieß umdrehen, indem er den Dienstausweis der Polizisten verlangte. Die Beamten waren daraufhin von der ganzen Aktion genervt und begannen mit der Personenkontrolle.
Zuerst schien alles planmäßig abzulaufen, als der Kradfahrer sich nach vorne beugte und beide Hände auf die Motorhaube des Fahrzeugs legte. Dann aber – ob absichtlich oder nicht, konnte das Gericht nicht klären - stieß der Mann mit seinem Ellenbogen nach hinten und traf einen der Ordnungshüter am Brustkorb. Daraufhin packte dieser den Rollerfahrer und drückte ihn zu Boden.
Rollerfahrer musste mit Handfesseln fixiert werden
Dabei kam es schließlich zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Es entwickelte sich ein minutenlanges Gerangel, wobei die beiden Uniformierten alle Hände voll zu tun hatten, den Widerspenstigen mit Handfesseln zu fixieren. Er wurde zur Polizeidienststelle nach Ebern gebracht, wo ihm Blut abgenommen wurde. Bei der Analyse zeigte sich, dass der junge Mann zwar keinen Alkohol intus hatte, dafür aber jede Menge THC, das beim Konsum von Cannabis entsteht.
18 Nanogramm pro Milliliter Blut lautete das Messergebnis. Nach der neuen Verordnung liegt der Grenzwert für den Straßenverkehr bei 3,5 Nanogramm. Der Mann hatte also fünfmal so viel Cannabis im Blut wie erlaubt. Auch das fällt nun unter die Straftat "Trunkenheit im Straßenverkehr".
Nun landete er als Angeklagter vor dem Amtsgericht. Dort ist er kein Unbekannter. Der gelernte Metzger hat drei Vorstrafen aus dem Jahr 2021. Wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Besitzes einer verbotenen Waffe erhielt er jeweils Geldstrafen.
Leben von "der Luft und der Liebe"
Ausführlich beleuchtete Richter Patrick Keller die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten. Dieser lebt gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und einem einjährigen Kleinkind in einem kleineren Ort. Seit etwa einem halben Jahr ist er arbeitslos und nach eigenen Angaben ohne jedes Einkommen. Auf die Frage des Vorsitzenden, wovon er denn lebe, antwortete er ironisch: "Von der Luft und von der Liebe."
Die Miete, erklärte er auf Nachfrage, bezahle seine Freundin. Wie sich herausstellte, hat der Angeschuldigte nicht einmal eine Krankenversicherung. Angeblich bekomme er von seinem Vermieter keinen schriftlichen Mietvertrag und könne deshalb auch kein Bürgergeld beantragen.
Zahlreiche Auflagen für den 25-Jährigen
Schließlich wurde er zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dazu kommen zahlreiche Auflagen, die ihm helfen sollen, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Er muss sich bei einem Bewährungshelfer melden, 80 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, sich innerhalb eines Jahres eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dem Gericht einen schriftlichen Mietvertrag vorlegen.
Diese Weisungen seien für den Verurteilten eine "goldene Brücke", meinte der Richter. Er erinnerte ihn nachdrücklich an seine Verantwortung gegenüber seinem Kind und fügte abschließend hinzu: "Sie müssen endlich in die Pötte kommen!"