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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Baby-Schnuller zieht Rattenschwanz nach sich
Ein Mann versucht bei einer Autofahrt, den heruntergepurzelten Schnuller seiner Tochter aufzuheben. Doch er baut einen Unfall. Der weit reichende Folgen hat. Aber welche?
Er wollte den Schnuller seiner Tochter aufheben, passte nicht auf und baute einen Unfall. Der hatte gewaltige Folgen für einen 36 Jahre alten Mann - nicht nur, aber auch vor dem Amtsgericht Haßfurt. Das verurteilte ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer saftigen Geldstrafe. 
Foto: Vincent Thian | Er wollte den Schnuller seiner Tochter aufheben, passte nicht auf und baute einen Unfall. Der hatte gewaltige Folgen für einen 36 Jahre alten Mann - nicht nur, aber auch vor dem Amtsgericht Haßfurt.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:43 Uhr

Der 11. Mai vergangenen Jahres war für einen 36-Jährigen aus Schweinfurt ein Schicksalstag. Er verursachte nachmittags einen Auffahrunfall mit drei Totalschäden und kommt mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Dort wird ihm der Führerschein abgenommen. 

Da er nicht mehr zu seiner Arbeitsstelle fahren kann, verliert er seinen Job. Auch seine Freundin trennt sich von ihm. Er muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Am Dienstag erhielt der Vater einer einjährigen Tochter den nächsten Nackenschlag. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu 30 Euro, also 4200 Euro. Außerdem ist sein Führerschein noch mindestens acht Monate unter Verschluss.

Was vor ihm passiert, übersieht der Mann

Der Angeklagte fuhr am 11. Mai letzten Jahres zwischen Obertheres und Haßfurt. Auf dem Beifahrersitz saß damals seine wenige Monate alte Tochter. Als sie ihren Schnuller verliert, versucht der Angeklagte, ihn aufzuheben – ein Fehler.

Denn er übersieht, dass eine vor ihm fahrende Frau mit ihrem Opel Adam nach links in Richtung Schloss abbiegen will. Er fährt fast ungebremst auf und schiebt den Opel auf die Gegenfahrbahn. Dort kommt in diesem Moment ein Rentnerehepaar mit einem Mercedes G 200 entgegen und rammt den Opel.

Wiedersehen mit einem Arbeitskollegen

Die Rentnerin im Mercedes und die Opelfahrerin werden bei dem Unfall verletzt. Sie erleiden Prellungen und ein Schleudertrauma. Am Opel und dem Mercedes entsteht ein Totalschaden im Wert von 30 000 Euro.

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei den Unfallopfern. Schuldverschärfend für ihn ist, dass er zur Tatzeit 0,49 Promille Alkohol sowie das Amphetamin "Speed" im Blut hatte. Das hatte er am Vorabend vor dem Unfall eingenommen, sagte Anwalt Jan Paulsen aus Würzburg. Den Alkohol hatte der Angeklagte am Vormittag vor dem Unfall zu sich genommen. Als er einen ehemaligen Arbeitskollegen beim Einkaufen trifft, begießen sie das Wiedersehen mit zwei Dosen Whisky-Cola.

Gefährliche Kombination: Speed und Alkohol 

Laut einem Gutachten verstärken sich Alkohol und Amphetamin gegenseitig in ihrer Wirkung, sodass der Angeklagte zur Tatzeit laut Gutachter fahruntüchtig war. Der Staatsanwalt forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe plus weitere acht Monate Fahrsperre. Der Verteidiger hielt eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro für angemessen.

Es war nicht die erste Verurteilung für den Angeklagten. Er hat bereits zwei Vorstrafen wegen Drogendelikten. Im Jahr 2013 wurde er deswegen zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Bis August 2020 stand er unter Bewährung. Die wird voraussichtlich nicht widerrufen, sodass dem 36-Jährigen ein weiterer Nackenschlag wohl erspart bleibt.

 
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